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Digitale Krankschreibung: Was man beachten muss

Seit 1. Januar 2023 hat der gelbe Zettel grundsätzlich ausgedient. Arbeitnehmer haben dennoch weiterhin Verpflichtungen. Unternehmen, die das neue digitale Verfahren optimal nutzen wollen, sollten ihre internen Abläufe anpassen.

Foto: Favorit-Media-Relations GmbH

Seit Jahresbeginn 2023 ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform durch ein einheitliches Verfahren, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), abgelöst worden. Wer krankgeschrieben ist, muss seinem Arbeitgeber keinen gelben Zettel mehr vorlegen. Die Arztpraxen übermitteln die Krankschreibung für die Krankenkasse direkt und digital an die gesetzlichen Krankenkassen. Von dort können sie Arbeitgeber neuerdings abrufen.

Beschäftigte müssen sich jedoch weiterhin beim Arbeitgeber unverzüglich krankmelden. Dies kann etwa telefonisch oder per E-Mail sein. Wer eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen hat, sollte daran denken, die Papierausfertigung für den Versicherten rechtzeitig an seine Versicherung zu schicken, erklärt die Universa-Krankenversicherung in einer Pressemitteilung. Je nach vereinbarter Karenzzeit könne dies aber auch erst gegen Ende der Lohnfortzahlung sein. Beim Bezug des Krankentagegelds muss die Arbeitsunfähigkeit laut Angaben regelmäßig nachgewiesen werden. Eine automatische elektronische Meldung erfolgt hier nicht.

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Bildquellen

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheingung: Favorit-Media-Relations GmbH
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