Mit gut 7.000 eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken führt das Amtsgericht Hamburg das größte Schiffsregister in Deutschland. In Schiffsregistern werden unter anderem Eigentumsverhältnisse und Hypotheken von See- und Binnenschiffen ab einer gewissen Größe dokumentiert. Seit Sommer 2020 wird es in Hamburg digital geführt, zuvor erfolgten Einträge und Änderungen noch per Hand auf Papier. 2021 übertrugen bereits Berlin und Brandenburg ihre Schiffsregister nach Hamburg, nun haben auch Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ihr Interesse bekundet. Das teilte die Hamburger Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Anfang Februar mit.
Justizsenatorin Anna Gallina: „Das digitale Schiffsregister in Hamburg ist ein voller Erfolg. Wenn weitere Länder ihre Schiffsregister übertragen, stärkt das den Wirtschafts- und Justizstandort Hamburg im Bereich der Schifffahrt. Mit diesem einzigartigen Digitalisierungsprojekt ist Hamburg ein hoch attraktiver Standort für die Registrierung von Schiffen.“
Der Hamburger Senat hat den Abschluss eines Staatsvertrags mit dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern und dem Land Hessen beschlossen. Die Bürgerschaft muss noch zustimmen. Danach sollen die Schiffsregister von Baden-Württemberg und Bayern an die Freie und Hansestadt Hamburg übertragen werden.
Die Bürgerinnen und Bürger der übertragenden Länder können damit die Vorteile der Digitalisierung gerichtlicher Verfahren nutzen. Das Register aus Baden-Württemberg betrifft auch Schiffe, die am hessischen Teil des Neckars beheimatet sind. Aus Baden-Württemberg sollen rund 700 Seeschiffe, Binnenschiffe und Schiffsbauwerke übernommen werden, aus Bayern etwa 860. Die zusätzlichen Personal- und Sachkosten, die in Hamburg anfallen, werden dabei durch die Gebühren finanziert, die künftig nach Hamburg fließen.
Mit Berlin und Brandenburg wurde ein entsprechender Staatsvertrag im Jahr 2021 abgeschlossen. Die erfassten Schiffs- und Schiffsbauregister werden seit Juli 2021 (Brandenburg) bzw. September 2021 (Berlin) vom Amtsgericht Hamburg geführt.
Das Hamburger IT-Projekt wurde laut Angaben bereits ausgezeichnet: Im renommierten eGovernment-Wettbewerb 2021 belegte das Digitalisierungsprojekt den 2. Platz. Auch den Publikumspreis konnte das Register mit dem 3. Platz gewinnen.
Die älteste aufgefundene Eintragung stammt aus dem Jahr 1889. Standort des Schiffsregisters ist das Amtsgericht Hamburg in der Caffamacherreihe 20. Eintragungspflichtig sind Seeschiffe, wenn die Rumpflänge 15 Meter übersteigt. Binnenschiffe sind ab einer Wasserverdrängung von 10 Kubikmetern oder einer Tragfähigkeit von mindestens 20 Tonnen eintragungspflichtig.
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