Mit Beginn des kommenden Jahres werden alle klassischen Zinsen aus Sparverträgen, Festgeldern, Sparbüchern und ähnlichen Anlagen mit 25 Prozent Abgeltungssteuer belegt.
Das gilt auch für Sparverträge, die mit sogenannten vermögenswirksamen Leistungen bespart werden sowie für Bausparverträge, die bisher meist von der Zinsabschlagsteuer befreit waren. Zu den Zinsanlagen im Sinne der Abgeltungssteuer zählen jedoch nicht nur die klassischen Erträge aus Festgeldern, Sparbüchern oder Tagesgeldkonten, sondern auch viele andere Geldanlagen.
Bei klassischen Sparzinsen werden vor allem gut verdienende Anleger in Zukunft besser fahren. Denn statt des möglichen Spitzensteuersatzes werden nur noch 25 Prozent Steuern fällig werden. Wer wenig Geld verdient, kann mit einer sogenannten Versteuerung zum individuellen Steuersatz die Abgeltungssteuer sogar auf den persönlichen Steuersatz drücken und zahlt dann weniger als 25 Prozent.
Zertifikate mit einer garantierten Rückzahlung des Gesamt- oder eines Teilbetrages gelten derzeit in der Regel als Finanzinnovationen. Daher werden sie wie Zinszahlungen behandelt und dem individuellen Steuersatz unterworfen – und zwar auch außerhalb der Spekulationsfrist.
Mit ihnen werden vor allem Gutverdiener in Zukunft besser fahren. Denn während sie jetzt bis zu 42 Prozent Steuern zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zahlen müssen, sind es zukünftig nur noch 25 Prozent. Wer heute also deutlich mehr als 25 Prozent Steuern zahlt, sollte den Verkauf auf die Zeit nach dem 1. Januar 2009 verschieben.
Wertzuwächse aus Zertifikaten ohne solche Kapitalgarantien sind aktuell nur dann steuerpflichtig, wenn sie innerhalb der Spekulationsfrist verkauft werden. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Zertifikate vor dem 15. März 2007 gekauft wurden – nach zwölf Monaten gibt es die Wertzuwächse steuerfrei. Beim Kauf nach dem 15. März 2007 gilt das nur noch, wenn die Papiere bis zum 1. Juli 2009 verkauft worden sind.
Daher macht es also keinen Sinn, jetzt zur Vermeidung der Abgeltungssteuer auf langlaufende Zertifikate zu setzen, weil bei einem Verkauf nach dem 1. Juli 2009 ein möglicher Erlös als Kapitalertrag steuerpflichtig wäre.
Auch viele andere Anlagekonstrukte gelten als Finanzinnovationen und sind daher immer steuerpflichtig – Zerobonds und Disagio-Anleihen mit hohem Emissionsabschlag sind nur zwei Beispiele. Sie alle werden ab dem 1. Januar 2009 der Abgeltungssteuer unterworfen.
Das hat neben dem fixen Steuersatz (siehe Indexzertifikate) weitere Auswirkungen: So können Verluste aus diesen Geschäften mit Zinserträgen verrechnet werden. Transaktionskosten beim Kauf mindern den Gewinn oder erhöhen einen Verlust. Gleichzeitig können aber Werbungskosten wie zum Beispiel Zinszahlungen bei kreditfinanzierten Geschäften nicht mehr steuerlich abgesetzt werden.
Bei Anlagen in Fremdwährungen waren bisher Wechselkursschwankungen steuerlich ohne Belang, wurden Geldanlagen außerhalb der Spekulationsfrist verkauft. Das ändert sich in Zukunft, da der steuerpflichtige Ertrag sich aus der Differenz zwischen Anschaffungskosten und Verkaufserlös bemisst. Damit werden Wahrungsgewinne wie auch -verluste steuerlich mit erfasst.
Haben Anleihen beispielsweise hohe Zinserträge erwirtschaftet, die aber zum Teil von Währungsverlusten aufgezehrt wurden, muss nur der Saldo versteuert werden. Umgekehrt gilt: Wird ein Zinseffekt durch Währungsgewinne noch verstärkt, müssen Anleger 25 Prozent auf den gesamten Gewinn aus Zinsen und Währungsgewinnen zahlen.