Connect with us

Hi, what are you looking for?

Finanz-News

Rückabwicklung von Medienfonds Kaledo III möglich

Wie nahezu sämtliche leasingähnlichen Medienfonds ist auch der von der LHI Leasing GmbH aufgelegte Filmfonds Kaledo Dritte Productions GmbH & Co. KG von der steuerlichen Problematik betroffen. Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) gibt es jedoch rechtliche Lösungsmöglichkeiten.

Wie nahezu sämtliche leasingähnlichen Medienfonds ist auch der von der LHI Leasing GmbH aufgelegte Filmfonds Kaledo Dritte Productions GmbH & Co. KG von der steuerlichen Problematik betroffen. Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) gibt es jedoch rechtliche Lösungsmöglichkeiten.

Wie nahezu sämtliche leasingähnlichen Medienfonds ist auch der von der LHI Leasing GmbH aufgelegte Filmfonds Kaledo Dritte Productions GmbH & Co. KG von der steuerlichen Problematik betroffen. Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) gibt es jedoch rechtliche Lösungsmöglichkeiten.

Nach Ansicht der Bayerischen Finanzverwaltung sollen die durch die Bank – hier die Dresdner Bank AG – übernommenen Zahlungsverpflichtungen aus den Lizenzverträgen als „abstrakte Schuldversprechen“ zu werten sein. Dies führt laut Mitteilung der LHI Fondsverwaltung GmbH dazu, dass anfängliche steuerliche Verluste rückwirkend in Höhe von rund 85 Prozent des gezeichneten Kommanditkapitals wegfallen. Beispiel: Ein Anleger, der mit 100.000 Euro beteiligt ist, muss bei einem unterstellten Einkommensteuersatz von 50 Prozent mit Steuernachforderungen – inklusive Verzinsung – in Höhe von rund 47.600 Euro rechnen. Betroffen sind beim Kaledo-Fonds III mehr als 5.300 Anleger.

Nach Auffassung von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) gibt es jedoch rechtliche Lösungsmöglichkeiten. „Nach unserer Prüfung stehen die Chancen für die Anleger des Kaledo-Fonds III, eine komplette Rückabwicklung des Investments zu erreichen, nicht schlecht. Denn im Darlehensantrag sind formelle Fehler enthalten“, so Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von hrp. Danach kann der Anleger von der DSL Bank das gezahlte Eigenkapital (zuzüglich entgangenem Gewinn, abzüglich gezahlte Ausschüttungen) ersetzt bekommen. Darüber hinaus muss der Anleger nach Auffassung von hrp das Darlehen auch nicht zurück bezahlen. 

Die Kommanditanteile sind zu 54,9 Prozent durch Eigenkapital der Anleger und zu 45,1 Prozent durch einen Kredit über die DSL Bank finanziert worden, den die Investoren mit abschließen mussten. 

 

Werbung

Anzeige

RECHTSPUNKTE

Rechtsanwältinnen und -anwälte des AGA Unternehmensverbands informieren über arbeitsrechtliche Themen und mehr …

Beginn des Kündigungsverbotes in der Schwangerschaft

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

Mindestlohn für ein „Vorpraktikum“?

Lesen Sie weitere rechtliche Themen in der Rubrik „Recht & Steuern“

Kolumne Kann passieren

KOLUMNE KANN PASSIEREN

Andreas Ballnus erzählt in seiner Kolumne „Kann passieren“ reale Begebenheiten, fiktive Alltagsgeschichten und manchmal eine Mischung aus beidem. Diese sind wie das Leben: mal humorvoll, mal nachdenklich. Die Geschichten erscheinen jeweils am letzten Freitag eines Monats in business-on.de.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Beiträge, die von Andreas Ballnus erschienen sind.

Interview: 100 x Andreas Ballnus

Lesen Sie auch die  Buchbesprechung zur Antologie „Tierisch abgereimt“.

ANZEIGE

Weitere Beiträge

Finanz-News

Aktuellen Presseberichten zufolge wurde für den Bau des größten Shopping-Centers der USA, „Meadowlands Xanadu“ in New Jersey, mit dem kanadischen Unternehmen Triple Five ein...

IT & Telekommunikation

Erhebung bescheinigt M-net Spitzenposition zum dritten Mal in Folge

Finanzen

Die darlehensgebende HypoVereinsbank AG sowie die Commerzbank einigten sich mit der Kanzlei für Wirtschaft und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG) als Prozessbevollmächtigte zahlreicher Anleger...

Unternehmen

Die United Internet Tochter 1&1 Internet AG und die freenet AG haben heute einen Vertrag über den Kauf des freenet DSL-Geschäfts sowie eine Vereinbarung...

Werbung