Connect with us

Hi, what are you looking for?

Finanzen

Außergerichtliche Lösung für alle Anleger der VIP-Medienfonds

Die darlehensgebende HypoVereinsbank AG sowie die Commerzbank einigten sich mit der Kanzlei für Wirtschaft und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG) als Prozessbevollmächtigte zahlreicher Anleger der VIP Medienfonds auf die Rahmendaten für einen flächendeckenden Vergleich.

Die darlehensgebende HypoVereinsbank AG sowie die Commerzbank einigten sich mit der Kanzlei für Wirtschaft und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG) als Prozessbevollmächtigte zahlreicher Anleger der VIP Medienfonds auf die Rahmendaten für einen flächendeckenden Vergleich.

Die darlehensgebende HypoVereinsbank AG sowie die Commerzbank einigten sich mit der Kanzlei für Wirtschaft und Anlagerecht Ahrens und Gieschen (KWAG) als Prozessbevollmächtigte zahlreicher Anleger der VIP Medienfonds auf die Rahmendaten für einen flächendeckenden Vergleich.

Dieses Angebot gilt für alle Anleger – und damit auch für diejenigen, die bisher keine Klagen eingereicht haben. Außerdem soll es auch für alle Klageverfahren gelten, die noch nicht rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Die Einigung bedeutet gleichzeitig eine Entlastung für die Gerichte. „Wir haben uns in den letzten Monaten intensiv um eine außergerichtliche Lösung für alle Anleger der VIP-Medienfonds bemüht und halten dieses Ergebnis für so gut, dass wir es unseren Mandanten in jedem Fall anbieten wollen.

Insbesondere für Anleger, die bisher nicht geklagt haben und für solche, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, dürfte dieses Angebot sehr attraktiv sein. Aber auch alle anderen Anleger, die jetzt einen Schlussstrich ziehen und Rechtssicherheit haben möchten, sollten ernsthaft über diesen Vergleich nachdenken“, erklärt Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bankund Kapitalmarktrecht der KWAG. Nach nunmehr dreijähriger Prozessgeschichte rund um die VIP-Medienfonds zeichnet sich damit ein Ende dieses Mammutverfahrens ab.

Gieschen: „Wir haben bereits in 2006 die ersten Gespräche mit den Banken geführt und danach den Gesprächsfaden nie abreissen lassen. Die jetzige Einigung spiegelt die aktuelle Entwicklung in der Rechtsprechung – Stichwort ‚Kick-Back’ – ebenso wieder, wie unsere im Laufe der Zeit entwickelte Prozessstrategie – Stichwort ‚Widerruf des Darlehensvertrages’. Dieses könnte nun die ‚letzte Klappe’ in einer filmreifen Story sein.“ Rechtsanwalt Ahrens sieht hier ein Modell für andere Fonds in der Krise: „Auch wenn es etwas gedauert hat, so muss die Gesprächsbereitschaft der beteiligten Banken doch ausdrücklich Erwähnung finden. Momentan sind tausende von Anlegern in Medienfonds mit Steuernachzahlungen und ähnlichen Risiken konfrontiert. Anlegern in Schiffsbeteiligungen weht ein rauer Wind um die Nase. Mit ein bisschen gutem Willen auf allen Seiten lassen sich Prozessmarathons wie bei VIP verhindern.“

Rahmendaten des Vergleichs bei VIP 4:

· Die Anleger werden aus der persönlichen Haftung der aufgenommenen Finanzierungsdarlehen der HypoVereinsbank bei VIP 4 freigestellt.

· Alle Anleger erhalten eine Kapitalerhaltungsgarantie in Höhe von 95 Prozent der Bareinlage bezogen auf den 30.11.2014.

· Aktive Anleger, darunter sind diejenigen zu verstehen, die stichtagsbezogen eine Widerrufs- oder Klagevollmacht erteilt haben, erhalten darüber hinaus eine Aufwandsentschädigung von 5 Prozent und damit 100 Prozent bezogen auf die Bareinlage zum 30.11.2014.

· Anleger, für die stichtagsbezogen bereits eine Klage gegen eine der Beteiligten, im Wesentlichen die Commerzbank AG sowie die darlehensgebende HypoVereinsbank AG, eingereicht worden ist, erhalten zum 30.11.2014 eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 14 Prozent und damit 109 Prozent bezogen auf die Bareinlage. Dies entspricht in etwa einer Erstattung von Bareinlage plus Agio.

· In den anhängigen Verfahren werden die Kosten entsprechend der Unterliegens-/Obsiegensquote von den Gerichten festgesetzt.

· Die Anleger verpflichten sich, ihre Stimmrechte ggf. auf ein noch zu bestimmendes Institut zu übertragen.

· Die Anleger bleiben bis zum Laufzeitende Kommanditist der Fondsgesellschaft. · Sollte es doch noch zu einer (teilweisen) Anerkennung der steuerlichen Abzugsfähigkeit kommen, fließt dieser Vorteil dem jeweiligen Anleger zu, ohne dass dieses Auswirkungen auf die Kapitalerhaltungsgarantie hätte. Im Gegenzug trägt der Anleger die weiteren steuerlichen Risiken der Beteiligung.

· Für den Fonds VIP 3 wird noch an einer ähnlichen Lösung gearbeitet. Anleger, die beide Fonds gezeichnet haben, können kurzfristig mit einer Gesamtlösung rechnen.

 

ots / Borgmeier Public Relations

Werbung

Anzeige

RECHTSPUNKTE

Rechtsanwältinnen und -anwälte des AGA Unternehmensverbands informieren über arbeitsrechtliche Themen und mehr …

Beginn des Kündigungsverbotes in der Schwangerschaft

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

Mindestlohn für ein „Vorpraktikum“?

Lesen Sie weitere rechtliche Themen in der Rubrik „Recht & Steuern“

Kolumne Kann passieren

KOLUMNE KANN PASSIEREN

Andreas Ballnus erzählt in seiner Kolumne „Kann passieren“ reale Begebenheiten, fiktive Alltagsgeschichten und manchmal eine Mischung aus beidem. Diese sind wie das Leben: mal humorvoll, mal nachdenklich. Die Geschichten erscheinen jeweils am letzten Freitag eines Monats in business-on.de.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Beiträge, die von Andreas Ballnus erschienen sind.

Interview: 100 x Andreas Ballnus

Lesen Sie auch die  Buchbesprechung zur Antologie „Tierisch abgereimt“.

ANZEIGE

Weitere Beiträge

Finanz-News

Insgesamt schätzt jeder sechste Deutsche bei einer Befragung die Auswirkungen der Inflation auf seine Geldanlagen falsch ein.

Aktien & Fonds

Was ist das bekannteste Maß, um die Wirtschaftsleistung eines Landes zu messen? Die Stärke seiner Währung gibt uns ein Bild, kann aber von Spekulanten...

Aktuell

Laut Postbank wählt fast jeder Zweite wegen Corona andere Geldanlageformen als vorher.

Buchtipp

Tipps zur perfekten Anlagestrategie sind ja stets mit Vorsicht zu genießen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie von einem guten Bekannten stammen, in...

Aktien & Fonds

Welche Geldanlagemöglichkeiten eignen sich für junge Menschen, um Vermögen aufzubauen? Eine breite Diversifizierung ist empfehlenswert. Für ein ausgewogenes Anlage-Portfolio rücken auch Kryptowährungen ins Blickfeld.

Aktien & Fonds

Aktien- und Öl-Crash am Schwarzen Montag: Am 9. März 2020 gab es eine Panik an den Weltbörsen infolge des Coronavirus. Zudem brach der Ölpreis...

Aktien & Fonds

Die Anleger in Deutschland nahmen sowohl die Brexit-Entscheidung als auch die Wahl in Deutschland als Non-Event auf; die Kurse des deutschen Aktienleitindex Dax stiegen...

Aktien & Fonds

Der britische Aktienmarkt ist in Europa der mit dem größten Gewicht. Anleger sind deshalb verunsichert und fragen sich, wie ihr Investment das Drama um...

Werbung