Connect with us

Hi, what are you looking for?

KFZ & Co.

Mit Winterreifen sicher durch die kalte Jahreszeit

Die Temperaturen sinken und erster Bodenfrost zeigt sich. Da wird es Zeit, über Winterreifen nachzudenken. Mangelhafte Bereifung kann zu Konsequenzen beim Versicherungsschutz führen.

HUK-Coburg

Es gibt keine verbindliche Winterreifenpflicht, aber die Straßenverkehrsordnung (§ 2 Absatz 3a der StVO) fordert von Verkehrsteilnehmenden, ihre „Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen“. Und mittlerweile hat der Gesetzgeber diese freie Formulierung auch konkretisiert: Autofahrer müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufgezogen haben. Die HUK-Coburg-Versicherung gibt Tipps.

Was einen Reifen zum Winterreifen macht? Sein Profil und seine Lauffläche sind so konstruiert, dass er bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat. Technische Details müssten Autofahrer beim Kauf nicht kennen. Es genüge auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) zu achten, so die Versicherung.

„M+S“-Reifen nicht mehr in jedem Fall ausreichend

Neu ist, dass Reifen mit der Kennzeichnung M+S nicht mehr in jedem Fall genügen. Und um als wintertauglich zu gelten, müssen sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein. Diese Ausnahmeregelung hat bis zum 30. Dezember 2024 Bestand.

Wer die Winterreifen-Regelung missachtet, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro kassieren alle, die die Polizei bei Winterwetter mit Sommerreifen antrifft. Wird der Verkehr durch die falschen Reifen gefährdet, werden 80 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig. Und auch dem Halter, der eine Fahrt mit falscher Bereifung zulässt, droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt.

Versicherungsschutz nicht gefährden

Bei einem Unfall nicht auszuschließen, sind Konsequenzen beim Versicherungsschutz. Insbesondere wenn Schneematsch schon wochenlang für Behinderungen auf den Straßen gesorgt hat. Natürlich reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmenden, der ohne Winterreifen unterwegs war, im Nachgang mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

Und auch beim Unfallopfer kann falsche Bereifung durchaus zum Problem werden: Lässt sich nachweisen, dass dessen fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war – weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat – muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt den Schaden nicht komplett, sondern nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz. Besonders prekär kann sich das bei Personenschäden auswirken, wenn es um Schmerzensgeld, Verdienstausfall oder Rentenzahlungen geht.

Fazit: Sommerreifen und winterliche Straßenverhältnisse passen nicht zusammen. Wer das ignoriert, riskiert neben den Folgen beim Versicherungsschutz auch rechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn durch den Unfall Personen verletzt wurden.

Höchstgeschwindigkeit bei Winterreifen beachten

Nicht immer entspricht die maximale Geschwindigkeit, die man mit den montierten Winterreifen fahren darf, der Höchstgeschwindigkeit des Autos: Winterreifen sind weicher als Sommerreifen. Fährt man schneller als erlaubt, erhitzt sich die Karkasse (das tragende Gerüst des Reifens) und der Reifen kann platzen. Beim Räderwechsel in der Werkstatt sollte man darauf achten, dass auf einem Zettel am Armaturenbrett die zulässige Höchstgeschwindigkeit der Reifen vermerkt ist oder die elektronische Anzeige des Fahrzeugs entsprechend eingestellt wird. Selbstverständlich sollten Reifengrößen verwendet werden, die vom Fahrzeughersteller vorgeschrieben sind.

Und noch etwas ist wichtig: die Profiltiefe der Winterreifen. Mindestens 1,6 Millimeter schreibt der Gesetzgeber vor. Experten empfehlen zur eigenen Sicherheit jedoch 4 Millimeter.

Bildquellen

  • winterreifen_9: HUK-Coburg
Werbung

Anzeige

RECHTSPUNKTE

Rechtsanwältinnen und -anwälte des AGA Unternehmensverbands informieren über arbeitsrechtliche Themen und mehr …

Beginn des Kündigungsverbotes in der Schwangerschaft

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

Mindestlohn für ein „Vorpraktikum“?

Lesen Sie weitere rechtliche Themen in der Rubrik „Recht & Steuern“

Kolumne Kann passieren

KOLUMNE KANN PASSIEREN

Andreas Ballnus erzählt in seiner Kolumne „Kann passieren“ reale Begebenheiten, fiktive Alltagsgeschichten und manchmal eine Mischung aus beidem. Diese sind wie das Leben: mal humorvoll, mal nachdenklich. Die Geschichten erscheinen jeweils am letzten Freitag eines Monats in business-on.de.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Beiträge, die von Andreas Ballnus erschienen sind.

Interview: 100 x Andreas Ballnus

Lesen Sie auch die  Buchbesprechung zur Antologie „Tierisch abgereimt“.

ANZEIGE

Weitere Beiträge

KFZ & Co.

Das Versicherungsunternehmen Huk-Coburg gibt Tipps, was man bei einem Unfall mit einem Fahrzeug im Ausland wissen sollte. Wie wird die Unfallstelle richtig abgesichert? Wie...

KFZ & Co.

Zwei Drittel der Deutschen fordern nach der Energiepreiskrise eine Neuausrichtung: Alternative Pkw-Antriebe neben dem Batteriebetrieb werden dringend gewünscht. Die Beliebtheit von Radfahren und Zufußgehen...

KFZ & Co.

Tipps rund um Autoreifen: Wenn der Pneu halten soll, muss der Druck stimmen. Kavalierstart und Kurvenfahrt am Limit kosten viel Profil. Ein regelmäßiger Reifencheck...

KFZ & Co.

Der Versicherer erweitert sein All-Inklusiv-Angebot und macht es zum festen Bestandteil des Produktportfolios.

News

Laut dem aktuellen Aon-Klimareport richteten Naturkatastrophen im letzten Jahr weltweit einen überdurchschnittlich hohen Schaden an, der mit 268 Milliarden US-Dollar beziffert wird. Davon sind...

Vorsorge & Versicherung

Ob ungerechtfertigte Kündigung, Abmahnung für den privaten Onlineshop oder Streit mit dem Nachbarn: Oft hilft nur noch ein Anwalt, um sich gerichtlich zu wehren...

Aktuell

Der Zahlungsdienstleister Holvi integriert ab sofort die Berufshaftpflichtkonzepte des Versicherungsportals exali.de.

Aktuell

130,165 Kilometer pro Stunde fuhr der schnellste Traktor: Den neuen Weltrekord erreichten der Winterreifenspezialist Nokian Tyres und Traktorhersteller Valtra mit ihrem gebündelten nordischen Know-how.

Werbung