Die Planung des neuen Stadtteils Grasbrook ist in eine neue Phase getreten: Ein Teil des Kleinen Grasbrooks und die nördliche Veddel sind künftig ein „Vorbehaltsgebiet“ des Senats. Mit einer entsprechenden Verordnung hat der Senat am 12. April 2022 die Übertragung der Zuständigkeit für die Bebauungsplanung und die Bauaufsicht an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen beschlossen. Das Vorbehaltsgebiet wird laut Mitteilung der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen bis zum 31. Dezember 2041 eingerichtet.
Bessere Vernetzung der Veddel geplant
„Der neue Stadtteil Grasbrook hat in den kommenden Jahrzehnten eine zentrale Rolle in der Stadtentwicklung Hamburgs. An der Nahtstelle zum Hafen schaffen wir mit urbaner Dichte und kleinteiliger Nutzungsmischung innerstädtische Qualitäten auf der Südseite der Norderelbe“, so Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen in der Presseinformation Mitte April. Wichtig für das Gelingen dieser Entwicklung sei die Verbindung zur Veddel. Die neu entstehenden sozialen Infrastrukturen, Bildungsorte und Versorgungsmöglichkeiten sollen für beide Stadtteile gleichermaßen zur Verfügung stehen.“ Die Veddel rücke auch selbst in den Fokus. Sie solle besser vernetzt werden und im Norden grüne Zugänge zum Wasser erhalten. Auf der nördlichen Veddel sollen laut Planung zudem vielfältige Arbeitsplätze entstehen, ebenso wie Flächen für Sport, Freizeit, Einzelhandel, Wohnen und weitere Nutzungen.
Der neue Stadtteil besteht aus dem Hafentorquartier im Süden und dem Moldauhafenquartier im Norden. Das ursprünglich vorgesehene Freihafenelbquartier ist durch die aktuelle Funktionsplanung im Moldauhafenquartier aufgegangen. Die Flächen des Hafentorquartiers bleiben Hafennutzungsgebiet. Die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der dortigen bauaufsichtlichen Aufgaben, wie zum Beispiel die Erteilung von Baugenehmigungen, verbleibt bei der Hamburg Port Authority. Die Verantwortung für die Durchführung des Verfahrens zum Erlass von Hafenplanungsverordnungen geht dagegen auf die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen über.
Begleitung durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte
Angesichts der Komplexität und des Umfangs der Planungen wird die Zuständigkeit für Bebauungspläne und Baugenehmigungen für den Grasbrook und die nördliche Veddel mit dem Senatsbeschluss gemäß § 7 Bauleitplanfeststellungsgesetz bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen gebündelt. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte begleitet demnach den Entwicklungsprozess. Die Anhörung der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte hat im Mai 2021 stattgefunden. Die Bürgerschaft hat der Übertragung der Zuständigkeit an den Senat bereits am 1. Dezember 2021 zugestimmt. Die Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
Bildquellen
- Grasbrook-Gesamtperspektiv: Herzog de Meuron - Vogt