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Gehalt für Bischof Mixa aus Steuermitteln

Das Bayerische Kultusministerium hält daran fest, das Gehalt von Bischof Mixa aus dem Bayerischen Staatshaushalt und nicht aus Kirchenmitteln zu zahlen. „Ohne ein gerichtliches Urteil können wir nichts machen“, sagte der Pressesprecher des Ministeriums, Ludwig Unger, der „Panorama“-Redaktion zur Begründung.

Das Bayerische Kultusministerium hält daran fest, das Gehalt von Bischof Mixa aus dem Bayerischen Staatshaushalt und nicht aus Kirchenmitteln zu zahlen. "Ohne ein gerichtliches Urteil können wir nichts machen", sagte der Pressesprecher des Ministeriums, Ludwig Unger, der "Panorama"-Redaktion zur Begründung.

Das Bayerische Kultusministerium hält daran fest, das Gehalt von Bischof Mixa aus dem Bayerischen Staatshaushalt und nicht aus Kirchenmitteln zu zahlen. „Ohne ein gerichtliches Urteil können wir nichts machen“, sagte der Pressesprecher des Ministeriums, Ludwig Unger, der „Panorama“-Redaktion zur Begründung.

Nach Recherchen von „Panorama“ erhält der Bischof ein Beamtengehalt der Besoldungsgruppe 6, dies entspricht rund 7900 Euro monatlich. An diesen Zahlungen werde das Ministerium nichts ändern. „Es obliegt schließlich nicht uns, die Vorwürfe gegen Bischof Mixa zu überprüfen“, sagte Unger. Das Gehalt von Bischof Mixa wird nicht aus Kirchensteuern finanziert, sondern kommt direkt aus dem Bayerischen Staatshaushalt. Dieser Umstand beruht auf Verträgen, deren Ursprung im 19. Jahrhundert liegt. Im Zuge der Säkularisierung wurde die Kirche enteignet, dafür wurden regelmäßige Zahlungen des Staates an die Kirche festgelegt.

Zu den Gehältern heißt es dazu in dem bis heute geltenden Konkordat von 1924: „Der Staat wird die bischöflichen Stühle mit einer Dotation in Gütern und ständigen Fonds ausstatten … wobei dem Geldwerte vom Jahre 1817 Rechnung zu tragen ist.“ Die Fraktion der Grünen im Bayerischen Landtag fordert, die Zahlung an Bischof Mixa einzustellen. Der Kauf von Antiquitäten für einige zehntausend Euro aus dem Geld der Waisenhausstiftung sei zwar strafrechtlich verjährt, „politisch ist das aber nicht verjährt, und deshalb sollte der bayerische Steuerzahler nicht weiter das Gehalt von Bischof Mixa bezahlen müssen“, so die religionspolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag, Ulrike Gote.

In dem Konkordat von 1924 sei zudem geregelt, dass der bayerische Ministerpräsident eine Art Vetorecht bei der Ernennung eines Bischofs habe. „Dies sollte Horst Seehofer jetzt in dem Sinne nutzen, dass er seine Zustimmung für den Bischof zurückzieht.“

 

ots / NDR Norddeutscher Rundfunk

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