Der Senat hat den Bewirtschaftungsplan und die Maßnahmenplanung für die Elbe im Bereich Hamburg ohne Veränderungen beschlossen. Er war von Umwelt- und Stadtentwicklungssenatorin Anja Hajduk bereits im Dezember eingebracht worden.
Damit setzt Hamburg die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und die Beschlüsse der Elbministerkonferenz von Wedel im November 2009 um.
Die seit dem Jahr 2000 geltende EG-WRRL verlangt von den Mitgliedstaaten der EU eine ganzheitliche Bewirtschaftung der Gewässer, d.h. die Mitgliedstaaten dürfen ihre Gewässer nicht isoliert betrachten, sondern müssen sie als Gesamtsysteme sehen: von der Quelle bis zur Mündung und vom kleinen Nebenfluss bis zum Hauptstrom, unabhängig von Staats- und Landesgrenzen. Bis Ende 2015 sollen gemäß dieser Richtlinie alle Gewässer, zu denen neben den Flüssen auch das Grundwasser, die Seen, sogenannte Übergangsgewässer (vom Süß- zum Salzwasser) und die Küstengewässer gehören, in einen guten Zustand gebracht werden. Hamburg hat bisher alle wesentlichen Schritte der Richtlinie fristgerecht und unter Beteiligung der Öffentlichkeit vollzogen: die Umsetzung in Landesrecht, die Bestandsaufnahme und die Aufstellung von Überwachungsprogrammen.
Umweltsenatorin Anja Hajduk: „Die beschlossenen Maßnahmen sollen Hamburgs Flüsse, Seen und Bäche lebendiger machen. Viele Eingriffe der Vergangenheit haben Gewässer verbaut und ihrer Funktion für die Natur beraubt. Daher sollen unsere Gewässer jetztz.B. wieder für Fische durchgängig gemacht werden und naturnahe Ufer bekommen.“
Nach dem neuen Bewirtschaftungsplan werden bereits bestehende Fischpässe modernisiert und Gewässerbetten werden mit Kies, Steinen und Hölzern belebt. Im Rahmen der Instandsetzung der Fuhlsbüttler Schleuse entsteht ein moderner Fischpass. Für dieDüpenau soll im Bereich des Helmuth-Schack-Sees (Altona) ein zusätzlicher Wasserlauf gebaut werden, um auch hier die Durchgängigkeit für Fische zu gewährleisten. Auch in der Wandse und in der Seebek und vielen anderen Hamburger Gewässern werden in den kommenden Jahren zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer durchgeführt: Der „Lebensraum Gewässer“ soll wieder artgerecht werden und Wanderfische Laichplätze in den Oberläufen finden. Mit der Verbesserung des Zustands der Hamburger Stadtgewässer wird auch deren Freizeit- und Erholungswert für die Hamburger Bürgerinnen und Bürger weiter erhöht.
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt