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Cargofresh steht mit dem Rücken zur Wand

Die Cargofresh AG hat die Gläubiger der beiden Unternehmensanleihen mit einer Hiobsbotschaft zu den Gläubigerversammlungen am 13.07.2009 und am 14.07.2009 eingeladen: Sie befürchtet, die weiteren Zinszahlungstermine nach dem 01.07.2009 nicht mehr bedienen zu können und „die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung wichtiger Projekte nicht verfügbar zu haben“. Zudem will sie die Rückzahlung der Anleihe abweichend vom bisherigen Bedingungswerk nicht schon am 30.6.2010, sondern erst zwei Jahre später fällig stellen; das Geld der Anleger soll damit erst am 30.06.2012 zurückgezahlt werden.

Die Cargofresh AG hat die Gläubiger der beiden Unternehmensanleihen mit einer Hiobsbotschaft zu den Gläubigerversammlungen am 13.07.2009 und am 14.07.2009 eingeladen: Sie befürchtet, die weiteren Zinszahlungstermine nach dem 01.07.2009 nicht mehr bedienen zu können und "die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung wichtiger Projekte nicht verfügbar zu haben". Zudem will sie die Rückzahlung der Anleihe abweichend vom bisherigen Bedingungswerk nicht schon am 30.6.2010, sondern erst zwei Jahre später fällig stellen; das Geld der Anleger soll damit erst am 30.06.2012 zurückgezahlt werden.

Die Cargofresh AG hat die Gläubiger der beiden Unternehmensanleihen mit einer Hiobsbotschaft zu den Gläubigerversammlungen am 13.07.2009 und am 14.07.2009 eingeladen: Sie befürchtet, die weiteren Zinszahlungstermine nach dem 01.07.2009 nicht mehr bedienen zu können und „die erforderlichen Mittel zur Vorfinanzierung wichtiger Projekte nicht verfügbar zu haben“. Zudem will sie die Rückzahlung der Anleihe abweichend vom bisherigen Bedingungswerk nicht schon am 30.6.2010, sondern erst zwei Jahre später fällig stellen; das Geld der Anleger soll damit erst am 30.06.2012 zurückgezahlt werden.

Rechtsanwalt Matthias Gröpper von der auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Hamburger Rechtsanwaltskanzlei BGKS Gröpper Köpke: „Der Ahrensburger Kühl-Containerhersteller befindet sich nach unserer Einschätzung in einer sehr ernsten Situation. Wir befürchten: Wenn das Geld für die Zinsen nicht mehr da ist, wird das eingesetzte Kapital der Anleger erst recht nicht zurückgezahlt werden können. Deshalb sollten Anleger schnell handeln. „ 

Die Rechtsanwälte der BGKS Gröpper Köpke-Kanzlei raten deshalb allen Betroffenen, an der Versammlung teilzunehmen. Alle Anleger, die nicht daran teilnehmen können, sollten Ihr Stimmrecht von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt vertreten lassen. Bei der Gläubigerversammlung sollte zudem ein gemeinsamer Vertreter für alle Gläubiger bestellt werden. Das hat den Vorteil, dass die Gläubiger dann ihre Ansprüche direkt über den gemeinsamen Vertreter geltend machen können. Rechtsanwalt Gröpper verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern vertritt in mehreren Insolvenzverfahren mehrere tausend Geschädigte im Gläúbigerausschuss und vertritt ausschließlich die Interessen der Kapitalanleger.

Zudem sollten,“ so BGKS Gröpper Köpke-Rechtsanwältin Catia Sofia das Neves Sequeira, „alle Cargofresh-Anleger die übrigen Wertpapier-Positionen in ihren Depots überprüfen lassen, weil wir festgestellt haben, dass die WPH Driver & Bengsch AG (jetzt: ACCESSIO WPH AG) als (Haupt-) Vermittlerin der Cargofresh-Papiere in vielen Fällen noch andere, sehr riskante Papiere empfohlen hat, die die Zinsen teilweise nicht mehr pünktlich gezahlt haben (Salvator Grundbesitz AG), teilweise bis jetzt nicht gezahlt haben (Pongs & Zahn AG, Genussscheine von Driver & Bengsch) oder sich sogar schon im Insolvenzeröffnungsverfahren befinden (HPE AG), es sich mithin nicht gerade um die glücklichsten Empfehlungen gehandelt hat.“

BGKS Gröpper Köpke Rechtsanwälte

 

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