Connect with us

Hi, what are you looking for?

Recht & Steuern

Coronatests und Datenschutz: Worauf muss ich als Arbeitgeber achten?

Das Angebot von Coronatests ist für Arbeitgeber mittlerweile verpflichtend. In mehreren Bundesländern gilt dies auch für die Annahme dieser Tests durch den Arbeitnehmer. Doch wie ist der eigentliche Test durchzuführen und im Anschluss mit den Ergebnissen umzugehen, damit der über allem schwebende Datenschutz in Form der DS-GVO und des BDSG gewahrt bleibt?

jarun011 / stock.adobe.com

Bei den Testergebnissen handelt es sich zweifellos um personenbezogene Daten. Da es bei diesen zudem um Gesundheitsdaten geht, greift hier die besondere Kategorie nach Art. 9 Abs. 1 DS-GVO, weshalb noch strengere Voraussetzungen an die Verarbeitung gestellt werden. Denn an sich dürfen diese nur dann verarbeitet werden, wenn etwa eine ausdrückliche Einwilligung i.S.d. Art. 7 DS-GVO zur Datenverarbeitung durch die Betroffenen selbst vorliegt.

Im Beschäftigtenverhältnis (§ 26 BDSG) dürfen wir uns vorliegend wohl unter anderem auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers den anderen Mitarbeitern gegenüber berufen. Ebenso auf das Anliegen, Infektionen mit dem Coronavirus zu erkennen und nachverfolgen zu können, um auch die Gesundheit der weiteren Beschäftigten zu sichern. Denn das Infektionsschutzgesetz sieht vor, dass Kontaktpersonen über eine Infektion informiert werden müssen.

Eine Dokumentationspflicht existiert bis dato übrigens nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung nicht, weshalb gerade im Hinblick auf das Übermitteln und Speichern der Ergebnisse auf die Grundsätze der DS-GVO – wie Datenminimierung, Löschung und Vertraulichkeit – zu achten ist.

Vorgehensweise für datenschutzkonforme Tests

  • Ermöglichen Sie anonyme Tests in abgetrennten Räumlichkeiten, damit Kollegen keine Kenntnis von den Ergebnissen anderer erhalten.
  • Implementieren Sie eine Routine, wie mit Testergebnissen umzugehen ist, insbesondere bei positiven Ergebnissen, sowohl seitens des getesteten Mitarbeiters als auch der durchführenden Personen. Nach einem positiven Ergebnis sollte der Beschäftigte sich umgehend nach Hause begeben und dabei möglichst wenig Kontakt zu anderen haben.
  • Nur die Personen, die direkt betroffen sind (Kontaktpersonen), sollten über ein positives Testergebnis in Kenntnis gesetzt werden.
  • Bewahren Sie die Ergebnisse nur so lange auf, wie es unbedingt erforderlich ist. Dass dies gut gesichert (verschlossener Schrank o.ä.) zu erfolgen hat, ist selbsterklärend. Danach sollten die Tests sicher vernichtet werden. Der Zugang muss (nachweislich) auf möglichst wenige Personen der Personalabteilung beschränkt werden.
  • Trotz des digitalen Zeitalters sollte, soweit möglich, auf eine elektronische Erfassung verzichtet werden, da dies eine sichere Löschung und den Nachweis darüber erschwert.

Weitere Pflichten

Denken Sie aber auch stets an die generellen Informationspflichten nach Art. 13 DS-GVO. Achten Sie auf die beschränkten Zugriffsrechte. Halten Sie Ihr Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten auf dem Laufenden. Denken Sie an die Löschfristen für die Daten, welche hier in der Regel vier Wochen nicht überschreiten sollten.

Damit sollten die Anforderungen an den Datenschutz gewahrt sein.

 

— Kay Gröger —

_________________________

ZUM AUTOR

Rechtsanwalt Kay Gröger
Leiter Geschäftsstelle Bremen, Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV), AGA Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V.
Im AGA sind mehr als 3.500 überwiegend mittelständische Groß- und Außenhändler sowie unternehmensnahe Dienstleister aus Norddeutschland organisiert. Der AGA unterstützt in Unternehmens- und Personalführung sowie in allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Ferner vertritt der AGA die branchen- und firmenspezifischen Belange seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. www.aga.de

Bildquellen

  • Kay Gröger: AGA Unternehmensverband
  • Corona-Test_AdobeStock_373934902: © jarun011 / stock.adobe.com
Werbung

Anzeige

RECHTSPUNKTE

Rechtsanwältinnen und -anwälte des AGA Unternehmensverbands informieren über arbeitsrechtliche Themen und mehr …

Beginn des Kündigungsverbotes in der Schwangerschaft

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

Mindestlohn für ein „Vorpraktikum“?

Lesen Sie weitere rechtliche Themen in der Rubrik „Recht & Steuern“

Kolumne Kann passieren

KOLUMNE KANN PASSIEREN

Andreas Ballnus erzählt in seiner Kolumne „Kann passieren“ reale Begebenheiten, fiktive Alltagsgeschichten und manchmal eine Mischung aus beidem. Diese sind wie das Leben: mal humorvoll, mal nachdenklich. Die Geschichten erscheinen jeweils am letzten Freitag eines Monats in business-on.de.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Beiträge, die von Andreas Ballnus erschienen sind.

Interview: 100 x Andreas Ballnus

Lesen Sie auch die  Buchbesprechung zur Antologie „Tierisch abgereimt“.

ANZEIGE

Weitere Beiträge

Personal

Nach dem Abflachen der Corona-Pandemie sanken im Jahr 2023 die Fehlzeiten erstmals wieder. Dennoch liegt der durchschnittliche Krankenstand weiterhin über dem Vor-Pandemie-Niveau. Positiv ist...

Netzwerke & Verbände

Die norddeutschen Händler und unternehmensnahen Dienstleister kämpfen weiterhin mit hohen Kosten und sinkender Nachfrage: Mahr als die Hälfte der befragten Unternehmen verzeichnete im ersten...

Recht & Steuern

Am 1. April 2024 ist das neue Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht eine Teillegalisierung von Cannabis vor. Erwachsenen wird hiernach der...

Recht & Steuern

Aufgrund der Regelung des Art. 15 DSGVO hat jede betroffene Person den Anspruch darauf, vom Verantwortlichen Auskunft darüber zu verlangen, ob und wenn ja,...

Recht & Steuern

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat aufgrund der normativen Vorgaben im Entgeltfortzahlungsgesetz einen sehr hohen Beweiswert. Die Bewertung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Wahrheitsgehalt ist für die Arbeitgeber durch...

Netzwerke & Verbände

Die wirtschaftliche Lage der norddeutschen Händler und Dienstleister hat sich im vierten Quartal 2023 erneut verschlechtert. Das zeigt der AGA-Wirtschaftstest. Zurückhaltend blicken die Unternehmen...

Recht & Steuern

Einem Beschäftigten wird gekündigt oder er kündigt selbst – und lässt sich unmittelbar danach bis zum Ablauf der Kündigungsfrist krankschreiben. Ein solches Szenario kommt...

Recht & Steuern

Die sogenannte „Arbeit auf Abruf“ war für lange Zeit ein von Arbeitgebern gern genutztes Mittel, um individuell auf wechselnden Bedarf an Arbeitskraft reagieren zu...

Werbung