Auf seiner neuen Webseite informiert das Hamburgische Verfassungsgericht über Entscheidungen des Gerichts, dessen Richterinnen und Richter und über die Angebote für den juristischen Nachwuchs.
Auf der Webseite des Hamburgischen Verfassungsgerichts, unter www.hamburgisches-verfassungsgericht.de, findet sich neben aktuellen Entscheidungen und Terminhinweisen auch ein Archiv für jedermann mit Zugang zu Urteilen und Pressemitteilungen aus den letzten zehn Jahren. Wie schon die beiden erfolgreichen Studierendenwettbewerbe im Verfassungsrecht „Hansemoot“ und „Hanseessay“ soll auch der eigene Internetauftritt des Gerichts die Bedeutung des Verfassungsrechts für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit unterstreichen und für die Öffentlichkeit greifbar machen.
Für Recht und Demokratie werben
„Ich freue mich sehr, dass wir den neuen Internetauftritt des Gerichts jetzt der Öffentlichkeit vorstellen können. Das Verfassungsgericht ist selbständiges Verfassungsorgan neben Senat und Bürgerschaft und das wird jetzt auch im Internet deutlich“, erklärt Friedrich-Joachim Mehmel, Präsident des Hamburgischen Verfassungsgerichts. Und weiter: „Rechtsstaat, Recht und Verfassung, Justiz und Verfassungsgerichtsbarkeit bilden zentrale Säulen für die Stabilität unserer Gesellschaft. Es ist eines meiner Hauptanliegen als Verfassungsgerichtspräsident, für Recht und Demokratie zu werben und die Entscheidungen des Gerichts für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen. Für die Außendarstellung des Gerichts ist es mir deshalb besonders wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern eine modern gestaltete Internetseite nicht nur als Informationsquelle, sondern auch als Orientierung zu bieten.“
Prof. Dr. Steffen Burkhardt, Professor für Medien- und Kulturtheorie, Medienforschung und Medienkompetenz, HAW Hamburg: „In Zeiten der Bedrohung von Rechtsstaatlichkeit braucht es gute Informationen und Aufklärung über unseren so wichtigen Rechtsstaat. Diese Website ist ein gelungenes Beispiel, den Beitrag des Verfassungsgerichts für den demokratischen Rechtsstaat und seine Bürgerinnen und Bürger zu vermitteln.
HANBURGISCHES VERFASSUNGSGERICHT
Das Hamburgische Verfassungsgericht ist Verfassungsorgan neben Bürgerschaft und Senat. Seine verfassungsrechtliche Grundlage findet es in Artikel 65 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV). Als höchstes Gericht der Freien und Hansestadt Hamburg ist es zuständig insbesondere für die in Art. 65 HV benannten Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, für Entscheidungen über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen und -rechtsverordnungen mit der Hamburgischen Verfassung, für Beschwerden gegen die Gültigkeit von Wahlen zu Bürgerschaft und Bezirksversammlungen sowie für Streitigkeiten über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden. Das Hamburgische Verfassungsgericht besteht aus dem Präsidenten und acht Verfassungsrichterinnen bzw. -richtern. Die Bürgerschaft wählt die Mitglieder des Verfassungsgerichts auf sechs Jahre. Präsident ist Friedrich-Joachim Mehmel. Weitere Information: www.hamburgisches-verfassungsgericht.de. Quelle: Hamburgische Verfassungsgericht