Die Kultur- und Tourismustaxe (KKT) – auch als Bettensteuer bekannt – wurde zum 1. Januar 2013 eingeführt und sei seitdem nicht erhöht worden, so die Finanzbehörde. Mit den Mitteln, die auf diese Weise eingenommen werden, ließen sich Projekte von besonderer Strahlkraft in Kultur, Tourismus und Sport sowie Investitionen in die kulturelle und touristische Infrastruktur umsetzen, die aus den knappen Haushaltsmitteln der Freien und Hansestadt Hamburg sonst nicht finanzierbar wären.
Dadurch trage das Tourismusaufkommen dazu bei, die Attraktivität der Stadt nachhaltig zu sichern und Kultur- und Freizeitangebote auch für die Hamburger Einwohnerschaft zu ermöglichen. Die Mittel seien durch Zuschüsse aus dem Landeshaushalt auch weiterhin in gleicher Höhe für die Projekte in der Stadt bereitgestellt, als die KTT-Einnahmen während der Corona-Pandemie eingebrochen waren. Mittlerweile hätten sich die Besucherzahlen in kürzester Zeit erholt und Hamburg erfreue sich eines erheblichen Zulaufs und fortgesetzt außerordentlich hoher touristischer Attraktivität. Die Gästezahlen befinden sich wieder auf bzw. über dem Niveau vor der Corona-Pandemie.
Zum 1. Januar 2025 sollen mit Blick auf die steigende Kostenentwicklung die Steuerpauschalsätze der Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe erstmals innerhalb von über zehn Jahren angehoben werden. Die durch den Senat vorgesehene Anpassung solle moderat ausfallen: Bezogen auf die heutigen Steuerpauschalsätze sollen sie um 20 Prozent angehoben werden, sodass beispielsweise bei einem Übernachtungspreis zwischen 50 und 100 Euro künftig 2,40 Euro (bislang 2 Euro) und bei einem Übernachtungspreis zwischen 100 und 150 Euro künftig 3.60 Euro (bislang 3 Euro) erhoben werden. Auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2023 seien Mehreinnahmen ab dem Haushaltsjahr 2025 von etwa 3,6 Millionen Euro jährlich zu erwarten.
„Im Bundesvergleich ist die Hamburger Kultur- und Tourismustaxe vergleichsweise niedrig“, so Finanzsenator Dr. Andreas Dressel. Und weiter: „Angesichts der Kostenentwicklung bei der kulturellen und touristischen Infrastruktur ist es angemessen, nun nach mehr als 10 Jahren mit entsprechendem Vorlauf einen Erhöhungsschritt zu gehen. Nach Erörterungen mit Kammer und Verbänden tritt die Erhöhung erst zum 1.1.25 in Kraft, gleichwohl kann nach Zustimmung der Bürgerschaft die Anpassung beim im Herbst 2023 beginnenden Eckwerte- und Haushaltsaufstellungsverfahren für die äußerst engen Haushalte 2025/2026 bereits berücksichtigt werden. Dass die Touristen bei gestiegenen Kosten auch einen stärkeren Beitrag leisten, die kulturelle und touristische Infrastruktur in unserer Stadt – z.B. für unsere Elbphilharmonie – auch mit zu finanzieren, ist mehr als gerecht.“
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