Das Landgericht Hamburg hat Anfang des Jahres 2019 eine spezialisierte Kammer für IT-rechtliche Verfahren eingesetzt.
Streitigkeiten zu Software und Computern, Internetzugängen und Übertragungstechnik werden jetzt laut Mitteilung der Justizbehörde Hamburg ausschließlich vor der Zivilkammer 8 verhandelt.
Dazu sagte Justizsenator Dr. Till Steffens, die Kammer habe sich bereits im Bereich des Urheberrechts weit über Hamburg hinaus einen „exzellenten Ruf“ erarbeitet: „Das IT-Recht ist an dieser Stelle genau richtig verankert, weist es doch gerade im Bereich des Schutzes von Software und Daten eine große inhaltliche Nähe zum Urheberrecht auf. Wir dürfen daher gespannt sein auf die wegweisende Rechtsprechung in IT-Rechtsfragen, die in Zukunft aus Hamburg kommen wird.“
Diese Spezialisierung zahle auf das Konto des starken Rechtsstandorts Hamburg ein, so der Justizsenator: „Ich bin überzeugt davon, dass unsere Justiz die passenden Antworten bereithält, für die Vielzahl neuer und ungelöster Rechtsfragen, die durch den Einsatz von Software in allen denkbaren Lebensbereichen erst entstehen.“
Vorsitzender der Kammer ist seit Anfang des Jahres Dr. Benjamin Korte, bislang als Präsidialrichter vor allem für Personalfragen zuständig.
Bildquellen
- fotolia_33001642_xs: vege / Fotolia.com
