Viele freiwillig engagierte Menschen sind über die gesetzliche Unfallversicherung bzw. ihre jeweilige Trägerorganisation unfallversichert. Hierzu zählen unter anderem Einrichtungen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Wohlfahrtspflege sowie die Freiwillige Feuerwehr.
Allerdings gibt es auch zahlreiche freiwillig Engagierte, die in Hamburg bisher nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert waren. Das betraf unter anderem Ehrenamtliche, die in keiner Organisation tätig sind, deren Organisation keine Rechtsform hat oder deren Verein oder Dachverband keine Unfallversicherung für Engagierte abgeschlossen hat. Diese freiwillig Engagierten waren bislang nur unfallversichert, wenn sie eine selbst finanzierte, private Unfallversicherung abgeschlossen hatten.
In der neuen Sammel-Unfallversicherung sind laut Sozialbehörde ab sofort freiwillig Engagierten versichert, die nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert sind und die ihr Engagement in Hamburg bzw. von Hamburg ausgehend ausüben. Im Rahmen der Versicherung sind demnach jene Tätigkeiten versichert, die unmittelbar mit dem freiwilligen Engagement in Zusammenhang stehen. Dazu zählen auch die An- und Abreise.
Weitere Informationen zur Absicherung von freiwilligem Engagement in der Freien und Hansestadt Hamburg: www.hamburg.de/versicherungsschutz.
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