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Urteilsverkündung zum Kirk-Prozess

Heute hat das Landgericht Hamburg in dem sog. „Kirk-Prozess“ sein Urteil gesprochen. Die Jugendkammer hat die Angeklagten Gzim L. (23 Jahre), Labinot B. (22 Jahre) und Yakup M. (21 Jahre) des gemeinschaftlichen Totschlags in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung schuldig gesprochen.

Heute hat das Landgericht Hamburg in dem sog. „Kirk-Prozess“ sein Urteil gesprochen. Die Jugendkammer hat die Angeklagten Gzim L. (23 Jahre), Labinot B. (22 Jahre) und Yakup M. (21 Jahre) des gemeinschaftlichen Totschlags in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung schuldig gesprochen.

Heute hat das Landgericht Hamburg in dem sog. „Kirk-Prozess“ sein Urteil gesprochen. Die Jugendkammer hat die Angeklagten Gzim L. (23 Jahre), Labinot B. (22 Jahre) und Yakup M. (21 Jahre) des gemeinschaftlichen Totschlags in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung schuldig gesprochen.

Der Erwachsene Gzim L. wurde zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten, Labinot B. zu einer Jugendstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten und Yakup M. zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren verurteilt.

Mit dem Urteil endet der Prozess, der ein Jahr gedauert hat. An 34 Hauptverhandlungstagen hatte die Jugendkammer 86 Zeugen und 3 Sachverständige gehört. Es handelte sich zunächst um einen reinen Indizienprozess, weil zwei der Angeklagten ihre Tatbeteiligung zunächst bestritten bzw. keine Angaben machten. Lediglich der Angeklagte Yakup M. hatte sich frühzeitig den Ermittlungsbehörden gestellt und dabei die Mitangeklagten Labinot B. und Gzim L. schwer belastet. Allerdings hatte Yakup M. in der Hauptverhandlung keine Angaben gemacht. Im weiteren Verlauf haben sich dann alle Angeklagten zur Sache eingelassen. Gzim L. hat vor dem Hintergrund einer strafprozessualen Absprache Angaben gemacht und seine Tatbeiträge eingeräumt. Der Angeklagte M. hat im weiteren Verlauf seine Angaben, die er bei der Polizei gemacht hatte, in der Hauptverhandlung wiederholt und angegeben, er habe den Tatort verlassen, bevor Kirk M. gestorben sei.

Der Angeklagte Labinot B. hat sich als letzter eingelassen und seinen Tatbeitrag eingeräumt. Die Angeklagten Labinot B. und Gzim L. haben den Mitangeklagten Yakup M. belastet. Die Einlassung von Yakup M., er habe die Wohnung vor Todeseintritt verlassen, sah die Kammer bereits ohne Berücksichtigung der Einlassungen der Mitangeklagten als widerlegt an. Der Vorsitzende machte deutlich, Yakup M. sei bereits aufgrund der Indizien als Mittäter zu betrachten. Alle Angeklagten hätten sich „in einem Boot“ befunden.

Die Kammer hat festgestellt, dass die drei Angeklagten zunächst versucht haben, gemeinschaftlich Drogenschulden einzutreiben, die der 17jährige Schüler bei dem Angeklagten Labinot B. gehabt hatte. Die Situation sei den Angeklagten dann aus dem Ruder gelaufen, weil Kirk M. sich von der versuchten Erpressung unbeeindruckt zeigte. Der Angeklagte Labinot B. habe sich hierdurch provoziert gefühlt und habe gemeint „Stärke demonstrieren“ zu müssen. Dann sei die Situation eskaliert. Es sei zu einem Kampf mit tödlichem Ausgang gekommen. Labinot B. habe Mütterlein stranguliert, Gzim L. eine Zwiebel in den Hals des Opfers gesteckt und Yakup M. habe die Tathandlungen der beiden Mitangeklagten durch Sprünge auf das Opfer unterstützt, führte der Vorsitzende bei der Urteilsverkündung aus. Anschließend sei das Opfer auf einer illegalen Mülldeponie verbrannt worden.

Die Jugendkammer hat der Mutter des Geschädigten zugleich in einem Adhäsionsverfahren Schmerzensgeld und Schadensersatz zugesprochen.

 

Justiz Behörde

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