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Registrierungspflicht für Hamburger Ferienwohnungen ab 1. April 2019

Wer Wohnraum in Hamburg als Ferienunterkunft vermieten oder auf Ferienwohnungsportalen inserieren möchte, muss sich vorher registrieren. Ab dem 1. April 2019 dürfen Anzeigen für Ferienwohnungen in Wohnungen nur noch mit einer Wohnraumschutznummer veröffentlicht werden. Die Registrierung erfolgt über einen dafür eingerichteten Onlinedienst.

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Wer Wohnraum in Hamburg als Ferienunterkunft vermieten oder auf Ferienwohnungsportalen inserieren möchte, muss sich vorher registrieren. Ab dem 1. April 2019 dürfen Anzeigen für Ferienwohnungen in Wohnungen nur noch mit einer Wohnraumschutznummer veröffentlicht werden. Die Registrierung erfolgt über einen dafür eingerichteten Onlinedienst.

Im Oktober 2018 hat die Hamburgische Bürgerschaft eine Änderung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes beschlossen und das Zweckentfremdungsrecht verschärft. Dadurch will die Stadt sicherstellen, dass Wohnungen in Hamburg auch tatsächlich zum Wohnen zur Verfügung stehen und nicht dauerhaft als Ferienwohnungen genutzt werden. Solche Zweckentfremdungen verringern das Wohnraumangebot und können Auswirkungen auf intakte Nachbarschaften und sowie die Lebensqualität im Quartier haben.

HAMBURGER WOHNUNGSMARKT
„Wohnraum in Hamburg muss bezahlbar bleiben“ lautet die Anspruch – der Hamburger Senat verfolgt mit seiner Wohnungspolitik das Ziel, die Hamburger Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zu versorgen. Neben dem Neubau von Wohnungen kommt auch dem Schutz des Wohnungsbestands große Bedeutung bei der Sicherstellung von bezahlbarem Wohnraum zu.

Für die Registrierung von rechtmäßigen Vermietungen hat die Stadt Hamburg eigens ein Onlinedienst entwickelt. Darüber bekämen Vermietende leicht und schnell und ohne Gebühr eine Wohnraumschutznummer, die ab dem 1. April 2019 bei Angeboten und Werbung für Ferienwohnungen in Wohnraum angegeben werden müsse, heißt es aus der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen. Bereits in der Übergangsphase, vom 1. Januar bis zum 20. März, seien bei den Bezirksämtern 2.448 Wohnraumschutznummern registriert worden.

Mit der Digital-First-Strategie möchte die Stadt Hamburg bis 2022 alle infrage kommenden Dienstleistungen der Verwaltung für Privatpersonen und Unternehmen als zur Verfügung stellen.

Der Onlineservice für die Registrierung ist zu finden unter https://serviceportal.hamburg.de.
Weitere Informationen zum Wohnraumschutzgesetz sowie zur Online-Registrierung der Wohnraumschutznummer: www.hamburg.de/wohnraumschutz.

 

Bildquellen

  • fotolia_104181255_xs: contrastwerkstatt / stock.adobe.com
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