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Zahlen, Daten, Fakten zur Bundestagswahl 2009 in Hamburg

Hamburg hat derzeit 14 Bundestagsabgeordnete in Berlin (SPD 6, CDU 4, GRÜNE/GAL 2, FDP und DIE LINKE je 1). Darin enthalten ist ein Überhangmandat der SPD, die zur letzten Bundestagswahl (2005) alle 6 Hamburger Wahlkreise gewonnen hat, der aber nach Landeslistenergebnis nur 5 Mandate zugestanden hätten. Die Sitzverteilung der Zweitstimmen wird zur kommenden Bundestagswahl erstmals nach Sainte Laguë berechnet. Das Verfahren ist bundesweit auch schon zur Europawahl 2009 angewendet worden und in Hamburg bei den Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen im Februar 2008.

Hamburg hat derzeit 14 Bundestagsabgeordnete in Berlin (SPD 6, CDU 4, GRÜNE/GAL 2, FDP und DIE LINKE je 1). Darin enthalten ist ein Überhangmandat der SPD, die zur letzten Bundestagswahl (2005) alle 6 Hamburger Wahlkreise gewonnen hat, der aber nach Landeslistenergebnis nur 5 Mandate zugestanden hätten. Die Sitzverteilung der Zweitstimmen wird zur kommenden Bundestagswahl erstmals nach Sainte Laguë berechnet. Das Verfahren ist bundesweit auch schon zur Europawahl 2009 angewendet worden und in Hamburg bei den Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen im Februar 2008.

Hamburg hat derzeit 14 Bundestagsabgeordnete in Berlin (SPD 6, CDU 4, GRÜNE/GAL 2, FDP und DIE LINKE je 1). Darin enthalten ist ein Überhangmandat der SPD, die zur letzten Bundestagswahl (2005) alle 6 Hamburger Wahlkreise gewonnen hat, der aber nach Landeslistenergebnis nur 5 Mandate zugestanden hätten. Die Sitzverteilung der Zweitstimmen wird zur kommenden Bundestagswahl erstmals nach Sainte Laguë berechnet. Das Verfahren ist bundesweit auch schon zur Europawahl 2009 angewendet worden und in Hamburg bei den Bürgerschafts- und Bezirksversammlungswahlen im Februar 2008.

Wahlkreiseinteilung zerschneidet den neuen Stadtteil Sternschanze 

Hamburg ist zur Bundestagswahl flächenmäßig unverändert in sechs Wahlkreise eingeteilt. Da aber seit 2008 ein Neuzuschnitt der Hamburger Bezirksamtsgebiete gilt, der bei der Wahlkreiseinteilung zur Bundestagswahl keine Berücksichtigung gefunden hat, gilt für die Wahlberechtigten im neuen Stadtteil Sternschanze und im Stadtteil Wilhelmsburg: Sie erhalten zur Briefwahl und am Wahltag jeweils die Stimmzettel nach ihrer früheren Bezirksamtszugehörigkeit und somit wie zur letzten Bundestagswahl im Jahre 2005.

Im Klartext

  • Die Bewohner des seit 2008 zum Bezirk Altona gehörenden Stadtteils Sternschanze erhalten im früheren Gebiet von St. Pauli den Stimmzettel des Wahlkreises 19 (Hamburg-Mitte) und im früheren Gebiet von Eimsbüttel den Stimmzettel des Wahlkreises 21 (Hamburg-Eimsbüttel).
  • In Wilhelmsburg, das seit 2008 zum Bezirk Hamburg-Mitte gehört, werden die Stimmzettel des Wahlkreises 24 (Hamburg-Bergedorf-Harburg) zur Wahl verwendet.

Es gibt mehr als 1,25 Millionen Wahlberechtigte

In die Wählerverzeichnisse wurden 1.254.780 Wahlberechtigte aufgenommen, das sind rd. 26.000 Personen mehr als zur Bundestagswahl 2005. Jede wahlberechtigte Person müsste inzwischen ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Vor dem Gang ins Wahllokal kann die eigentliche „Benachrichtigungskarte“ von dem Schreiben abgetrennt und dem Wahlvorstand zusammen mit dem Personalausweis vorgelegt werden. 

2.634 Auslandsdeutsche wählen auch mit

2.634 Deutsche, die jetzt im Ausland leben und vor ihrem Fortzug in Hamburg gemeldet waren, haben die Eintragung in das Hamburger Wählerverzeichnis beantragt. Sie wählen per Briefwahl mit. Zur Bundestagswahl 2005 waren es nur 2012 Personen. Die reguläre Eintragungsfrist ist am 6. September 2009 abgelaufen.

Die beiden ältesten Wahlberechtigten sind zusammen 215 Jahre alt

Die älteste wahlberechtigte Frau ist 108 Jahre alt, der älteste Mann 107. Die jüngsten Wahlberechtigten werden 36 Hamburgerinnen und Hamburger sein, die am Wahlsonntag 18 Jahre und somit volljährig werden. Mit 53,3 Prozent stellen die Frauen die Mehrheit in der Wählerschaft. Jede dritte wahlberechtigte Person ist 60 Jahre und älter.

Etwa 1.600 Wahlbezirke: Vom Briefwahlbezirk bis zur Insel Neuwerk

Für die Wählerinnen und Wähler sind am Wahlsonntag in Hamburg 1.285 „Wahllokale“ geöffnet, darunter sechs Sonderwahlbezirke. Bei den Sonderwahlbezirken handelt es sich um größere Alten- und Pflegeheime, in denen ein so genannter „beweglicher Wahlvorstand“ zu den bettlägerigen Wahlberechtigten gehen darf. Die meisten Wahllokale befinden sich in Schulen, wirkliche „Lokale“ gibt es noch 9. 

Der Wahlbezirk mit den meisten Wahlberechtigten ist der Wahlbezirk 705 07 (Alexander-von-Humboldt-Gymnasium, Rönneburger Straße 50) mit 1.489 Wahlberechtigten. Der Wahlbezirk mit der kleinsten Zahl von Wahlberechtigten ist der Wahlbezirk 142 01 (Neuwerk) mit 28 Wahlberechtigten. Die Inselbewohner wählen traditionell per Brief; alle 28 haben auch schon Briefwahlunterlagen erhalten.

Außerdem werden etwa 300 „Briefwahl-Lokale“ in den Bezirksämtern für die Auszählung der Briefstimmen eingerichtet.

Und noch eine gute Botschaft: Die in den Schulen eingerichteten Wahllokale sind asbestfrei. Ein „Umzug“ in andere Gebäude wird am Wahlsonntag nicht notwendig werden.

Vorbildlich: 12.000 ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer machen mit

In den Wahllokalen und den etwa 300 Briefwahlvorständen werden etwa 12.000 ehrenamtlich Tätige die Bundestagswahl organisieren und die Stimmen auszählen. Jedes Bezirksamt hat für jeden Wahlbezirk in seinem Gebiet eine Wahlvorsteherin bzw. einen Wahlvorsteher und eine Stellvertretung berufen. Diese können drei bis sieben weitere Wahlberechtigte bitten, im Wahlvorstand mitzuarbeiten. Nach dem Wahlgesetz sind bei der Berufung der Beisitzerinnen und Beisitzer die zur Wahl stehenden Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Die ehrenamtlichen Wahlvorstände organisieren eigenverantwortlich den gesamten Wahlablauf mit der anschließenden Stimmenauszählung in den Wahllokalen; ohne diese Helfer könnte eine solche Wahl nicht stattfinden. Deshalb gilt Ihnen für ihr Engagement ein besonders herzlicher Dank.

Die Stimmzettel

In Hamburg gibt es zur Bundestagswahl sechs Wahlkreise und somit sechs verschiedene Stimmzettel. Diese sind unterschiedlich lang (33 bis 37 cm), da sich in den einzelnen Wahlkreisen zusätzlich zu den Kandidatinnen und Kandidaten der elf Landeslisten auch zwei parteiunabhängige Einzelbewerber und ein Bewerber einer Partei, die nicht mit einer Landesliste auf dem Stimmzettel vertreten ist, um ein Direktmandat bewerben. Das Direktmandat wird auf Basis der Erststimme vergeben. Die Abgabe der Zweitstimme steht für die Landesliste. Die Landesliste ist bei allen sechs Stimmzetteln identisch.

Blindenschablonen

Sehbehinderung oder Blindheit sind kein Grund, auf das Recht der autonomen Wahl zu verzichten. Wahlrechtlich ist der Gebrauch von Stimmzettelschablonen zugelassen. Diese werden aber nicht von staatlichen Stellen „amtlich“ zur Verfügung gestellt, sondern von den Blindenvereinen. Das hat auch Auswirkungen auf den Stimmzettel. Er hat am oberen Rand ein eingestanztes Loch von 5 mm Durchmesser. Auf diese Weise können Blinde oder sehbehinderte Wählerinnen und Wähler beim Einlegen des Stimmzettels in die Stimmzettelschablone ohne fremde Hilfe ertasten, ob der Stimmzettel richtig liegt: mit seiner Vorderseite und mit dem Druckbild von oben nach unten. Das Loch ist auf jedem Stimmzettel an derselben Stelle, die Stimmzettel sind also alle gleich. Es sind daher keine Rückschlüsse auf das Stimmverhalten möglich.

In Hamburg bietet wieder der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) eine solche Schablone zur Bundestagswahl 2009 an. Sie ist mit Braille-Schrift und Großdruck versehen. In diese Schablone können die jeweiligen Hamburger Stimmzettel eingelegt werden, die alle in gleicher Weise aufgebaut sind. Für die beiden Kreuze zur Erststimme und zur Zweitstimme sind Löcher in die Schablone gestanzt. Den Text des Hamburger Stimmzettels erhalten Blinde und Menschen mit einer Sehbehinderung auf einer CD oder in Blindenschrift. Dieses Erläuterungsmaterial kann beim BSVH unter Tel.040-2094040 oder unter [email protected] kostenlos angefordert werden. Mitglieder des BSVH erhalten ihren Zugang zur barrierefreien Bundestagswahl unaufgefordert per Post. 

Knapp 35 Prozent der Wahllokale sind barrierefrei

Von den 1.285 Wahllokalen sind 445 barrierefrei. Somit ist in knapp 35 Prozent der Wahllokale sichergestellt, dass auch Wählerinnen und Wähler mit körperlichen Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Mühe ihr Stimmrecht vor Ort ausüben können. In den anderen Wahllokalen versuchen die engagierten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, den Menschen mit Behinderung das Wählen zu ermöglichen. Sicherheitshalber wird aber hier empfohlen, sich entweder für die Briefwahl oder für das Wählen in einem anderen barrierefreien Wahllokal des Wahlkreises zu entscheiden.

19 Wohnungslose wollen an der Bundestagswahl teilnehmen

Die Wohnungslosen sind landesweit in einer ganzseitigen Anzeige in der Obdachlosenzeitschrift „Hinz & Kunzt“ auf ihr Stimmrecht hingewiesen wurden (September-Ausgabe). 19 wohnungslose Menschen haben sich in das Hamburger Wählerverzeichnis aufnehmen lassen und können an der Bundestagswahl teilnehmen.

Jeder 5. hat bereits Briefwahl beantragt

Bis Montag Abend (21.September 2009) haben bereits 255.357 Personen ihre Briefwahlunterlagen erhalten, das sind 20,4 Prozent der Wahlberechtigten. Bei der Bundestagswahl 2005 waren es am gleichen Tag 223.329 oder 18,2 Prozent gewesen.

Die Hamburger Kosten für die Bundestagswahl

Die Bundestagswahl kostet Hamburg voraussichtlich etwa 2,37 Mio. Euro, mithin 1,89 Euro je Wahlberechtigten. Der Bund übernimmt hiervon ca. 1,73 Mio. Euro. Der Hamburger Blindenverein erhält seine Kosten für Herstellung und Verteilung der Blindenschablonen direkt vom Bundesministerium des Innern erstattet. 

Die Kostenerstattung an Parteien und Initiatoren

Die Parteien erhalten jährlich 0,85 Euro pro Stimme als Wahlkampfkosten erstattet, wenn sie bundesweit mindestens 0,5 Prozent der gültigen Zweitstimmen erhalten haben. Ab 4 Mio. gültiger Stimmen ermäßigt sich der Betrag auf 0,70 Euro je Stimme. In die Zahlen werden die Stimmenerfolge bei Bundestags- und Landtagswahlen eingerechnet. Einzelbewerber erhalten 2,80 Euro pro Stimme erstattet, wenn sie mindestens 10 Prozent der gültigen Erststimmen in ihrem Wahlkreis erreichen.

 

ots / Innenbehörde Hamburg

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