Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hat es T-Mobile untersagt, aktuelle Mobilfunktarife etwa fürs iPhone mit den Prädikaten „Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate“ anzupreisen. Ein entsprechendes Urteil (Az.: 5 U 185/08) von dieser Woche liegt heise online vor.
Der 5. Zivilsenat des hanseatischen Gerichts bestätigte damit im Berufungsverfahren den Antrag des Internettelefonie-Anbieters Sipgate. Die Düsseldorfer Firma störte sich vor allem daran, dass Dienste wie Voice-over-IP (VoIP) oder Instant Messaging nicht Gegenstand einschlägiger Verträge der zur Deutschen Telekom gehörenden Mobilfunkgesellschaft sind. Sie führte weiter ins Feld, dass die Bandbreite des Online-Zugangs von T-Mobile ab einem bestimmten Datenvolumen beschränkt werde.
Sipgate-Geschäftsführer Thilo Salmon begrüßte die Entscheidung gegenüber heise online. Er bedauerte aber zugleich, dass die Richter nicht geklärt hätten, ob ein Tarifangebot ohne VoIP-Funktionalität generell als Internetzugang bezeichnet werden dürfe.
Drei der vier großen Mobilfunkanbieter hierzulande stellen den Sipgate-Dienst ihren Kunden derzeit nicht zur Verfügung oder stören ihn aktiv. Davon sei die Telekom der einzige, der eine VoIP-Nutzung „technisch unterbindet“, erklärte Salmon. Bei Vodafone und E-Plus befinde sich der Anwender in einer rechtlichen Grauzone, während Telefónica O2 keine juristischen Vorgaben mache.
Quelle: heise online
