Schnell und branchenunabhängig können Unternehmen den Geldwäschebeauftragten der Aufsichtsbehörde, dem Amt, der Kammer oder dem Landgericht melden.
Unternehmen aus der Finanzwirtschaft und verschiedener Branchen aus dem Nichtfinanzsektor müssen sich in Deutschland aktiv an der Prävention und damit an der Bekämpfung von Geldwäsche beteiligen. Sie entwickeln Schutzkonzepte und bestellen, soweit dies rechtlich vorgesehen ist, zu deren Umsetzung Geldwäschebeauftragte auf Führungsebene. Diese sind der Geschäftsleitung unmittelbar nachgeordnet. Ihre Bestellung ist den Aufsichtsbehörden vorab anzuzeigen. Diese Anzeige ist in Hamburg nun auch online möglich.
Den Online-Dienst ist zu finden unter:
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM_Geldw
Mit der Möglichkeit Geldwäschebeauftragte und Personalveränderungen nun auch online anzugeben, soll sich der betriebliche Aufwand in den Unternehmen reduzieren. Eine direkte Zuordnung zu den, je nach Branche, unterschiedlichen Aufsichtsstellen und eine automatisierte Bestätigung verkürzen den Melde-Prozess und machen ihn transparenter.
Geldwäsche gefährdet den fairen wirtschaftlichen Wettbewerb, wenn einzelne Unternehmen illegale Gelder investieren und sich so ungerechtfertigte Markvorteile verschaffen. Geldwäschebeauftragte sind zugleich Ansprechpartner für Aufsichtsstellen und sollen Schutzkonzepte zur Verhinderung von Geldwäsche durch Kunden erstellen. Weitere Information: www.hamburg.de/wirtschaft/geldwaeschepraevention/
