Seit dem 28. August 2021 können Veranstalter und Gastronomen in Hamburg entscheiden, ob sie im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen für ihren Betrieb das neue 2G-Optionsmodell anbieten oder ob sie beim 3G-Modell bleiben. Die bundesweit bisher einmalige 2G-Variante bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene Zutritt zur Location haben. Diese sind dann weitgehend von Corona-Einschränkungen befreit. Wer die 2G-Option bevorzugt, muss sich über eine Webseite anmelden. Das 3G-Modell umfasst Geimpfte, Genesene und negativ Getestete, wobei klar ist, dass die Schnelltests ab dem 11. Oktober 2021 kostenpflichtig sein werden.
Die Handelskammer Hamburg hat nach eigenen Angaben ab 27. August Unternehmen aus dem Einzelhandel, der Gastronomie dem Beherbergungsgewerbe und der Eventwirtschaft nach ihrer Bereitschaft befragt, das 2G-Optionsmodell in ihrem Betrieb umzusetzen. An der Blitzumfrage haben sich 215 Unternehmen beteiligt.
Befragte sind geteilter Meinung
Demnach nehmen 27 Prozent der befragten Unternehmen aus Gastronomie, Hotellerie, Eventwirtschaft und Einzelhandel die 2G-Option bereits wahr oder planen eine Umsetzung. Die Hälfte der Unternehmen, 51 Prozent, wollen die Option derzeit nicht nutzen. Weitere 21 Prozent sind noch unentschlossen.
Für die 2G-Option spricht aus Sicht der befragten Unternehmen, die das Modell nutzen oder nutzen wollen, dass sie mehr Kundinnen und Kunden empfangen können. Das sehen 68 Prozent so. 55 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass die Gäste und Kunden sich mit dem 2G-Modell sicherer fühlen würden. Zudem erwarten 36 Prozent, dass ihre Kundinnen und Kunden das 2G-Modell wünschen.
Ähnliche Argumente trugen die Unternehmen vor, die sich gegen die 2G-Option aussprachen: Zwei Drittel verweisen darauf, dass sie auf den Umsatz der ungeimpften Kundinnen und Kunden nicht verzichten möchten. 45 Prozent befürchten einen Imageverlust bei Ungeimpften. 44 Prozent geben an, dass sie nicht über ausreichend geimpftes Personal verfügen. Viele der befragten Unternehmen sehen auch offene rechtliche Fragen – insbesondere im Umgang mit den Angestellten – als Hindernis.
Knackpunkt Datenschutz und Arbeitsrecht
Der Hauptgeschäftsführer der Handelskammer Hamburg, Dr. Malte Heyne, sagt: „Wir begrüßen die 2G-Option grundsätzlich, da sie wieder mehr wirtschaftliches Leben ermöglicht. Bei Unternehmen bestehen aber zum Teil noch viele datenschutz- und arbeitsrechtliche Fragen. Wir empfehlen dem Hamburger Senat, im Dialog mit den betroffenen Branchen rasch nachzusteuern und die Möglichkeiten des 2G-Modells zu verdeutlichen.“
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