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Schutz für Hamburger Behörden vor Scientology

Mit Urteil vom 15. Januar 2010 (7 K 539/08) hat das Verwaltungsgericht Hamburg eine Klage eines Scientologen gegen die Stadt Hamburg auf Herausgabe von Informationen zu seiner Person abgewiesen.

Mit Urteil vom 15. Januar 2010 (7 K 539/08) hat das Verwaltungsgericht Hamburg eine Klage eines Scientologen gegen die Stadt Hamburg auf Herausgabe von Informationen zu seiner Person abgewiesen.

Mit Urteil vom 15. Januar 2010 (7 K 539/08) hat das Verwaltungsgericht Hamburg eine Klage eines Scientologen gegen die Stadt Hamburg auf Herausgabe von Informationen zu seiner Person abgewiesen.

Die beklagte Behörde berief sich dabei auf eine Ausschlussklausel im Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetz, nach der Informationen nicht rausgegeben werden müssen, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit der Arbeitsgruppe Scientology stehen. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigt in seinem Urteil die Verfassungsmäßigkeit dieser Ausnahmenorm.

Die Leiterin der Arbeitsgruppe Scientology, Ursula Caberta, zu diesem Richterspruch: „Das Verwaltungsgericht Hamburg hat in der gebotenen Deutlichkeit dargelegt, dass die verfassungsfeindliche Ausrichtung der Scientology Organisation zu Recht Grund genug für den Gesetzgeber war, die staatlichen Institutionen vor Ausforschungsversuchen zu schützen. Die mit diesem Urteil gewonnene Rechtssicherheit für die Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg ist ausdrücklich zu begrüßen.“

 

ots / Innenbehörde Hamburg

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