Deutschland kündigt das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Türkei Am 21. Juli 2009 hat Deutschland das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und Vermögen mit der Türkei gekündigt. Die Kündigung wird ab dem 01.01.2011 wirksam.
Erklärung der TD-IHK zu Deutschlands Kündigung des Doppelbesteuerungsabkommens mit der Türkei
Die Bundesregierung hat die Bereitschaft bekundet, „Verhandlungen zu einem neuen, modernen und ausgewogenen Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung“ zu führen. Ob jedoch rechtzeitig, d.h. bis zum Januar 2011, ein neues Doppelbesteuerungsabkommen verhandelt und ratifiziert ist, ist unsicher. Erfahrungsgemäß zieht sich ein derartiger Vorgang über einen wesentlich längeren Zeitraum.
Die derzeitige Situation führt zu einer signifikanten Planungsunsicherheit bei vielen grenzüberschreitenden Aktivitäten, da die steuerliche Behandlung in der Zukunft nicht abschließend beurteilt werden kann. Sollte für eine gewisse Zeit oder gar dauerhaft kein neues Abkommen in Kraft treten, drohen insbesondere steuerliche Nachteile.
Daher unterstützen wir als TD-IHK nachdrücklich den schnellen Abschluss eines neuen Doppelbesteuerungsabkommens. Um den bilateralen Austausch zwischen der Türkei und Deutschland nachhaltig zu fördern, ist ein solches Abkommen unerlässlich. Investoren aus
beiden Ländern muss möglichst bald Planungssicherheit gegeben werden.