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Fake-Abmahnung per Email: Betrüger springen auf die Abmahnwelle auf

Betrüger verschicken massenhaft gefälschte Abmahnungen unter Verwendung des Kanzleinamens „Nümann+Lang” per Email. Über unsere Filesharing-Hotline haben wir in letzter Zeit von dem massenhaften Versand gefälschter Abmahnschreiben erfahren. Diese sog. „Fakes” suggerieren dem Empfänger, von einer im Bereich Filesharing-Abmahnung tatsächlich tätigen Kanzlei zu stammen und fordern den angeblich Abgemahnten auf, Prepaid-Guthaben z.B. an einer Tankstelle zu erwerben und den PIN per Email an eine gefälschte Adresse zu übermitteln.

Betrüger verschicken massenhaft gefälschte Abmahnungen unter Verwendung des Kanzleinamens „Nümann+Lang” per Email. Über unsere Filesharing-Hotline haben wir in letzter Zeit von dem massenhaften Versand gefälschter Abmahnschreiben erfahren. Diese sog. „Fakes” suggerieren dem Empfänger, von einer im Bereich Filesharing-Abmahnung tatsächlich tätigen Kanzlei zu stammen und fordern den angeblich Abgemahnten auf, Prepaid-Guthaben z.B. an einer Tankstelle zu erwerben und den PIN per Email an eine gefälschte Adresse zu übermitteln.

Betrüger verschicken massenhaft gefälschte Abmahnungen unter Verwendung des Kanzleinamens „Nümann+Lang” per Email. Über unsere Filesharing-Hotline haben wir in letzter Zeit von dem massenhaften Versand gefälschter Abmahnschreiben erfahren. Diese sog. „Fakes” suggerieren dem Empfänger, von einer im Bereich Filesharing-Abmahnung tatsächlich tätigen Kanzlei zu stammen und fordern den angeblich Abgemahnten auf, Prepaid-Guthaben z.B. an einer Tankstelle zu erwerben und den PIN per Email an eine gefälschte Adresse zu übermitteln.

Rechtsanwalt Christian Solmecke: Wir vertreten zur Zeit etwa 7000 Mandanten im Bereich Filesharing. Davon mehrere Hundert gegen Mandanten der Kanzlei Nümann+Lang. Bei der hier vorliegenden Email handelt es sich eindeutig um einen Trittbrettfahrer. Diese Email stammt nicht von der Kanzlei Nümann+Lang. Derzeit werden „echte” Abmahnungen ausschließlich per Post versandt. Uns ist bis heute kein „echter” Abmahnfall bekannt, in dem mittels Email abgemahnt wurde. Bei „echten” Abmahnungen werden das Werk, der Rechteinhaber, der Dateiname sowie IP-Adresse und Zeitpunkt des Downloads genannt. Fehlen diese Angaben, so ist das ein Indiz dafür, dass auch die Abmahnung nicht echt ist. Weiterhin wird eine echte Rechtsanwaltskanzlei um Überweisung des Vergleichsbetrags, nie jedoch um anonyme Zahlung durch Paysafecard, Western Union oder ähnliches bitten. Diese Email stammt von Internet-Betrügern und kann getrost gelöscht werden. Sollte Ihnen jedoch eine echte Abmahnung der Kanzlei Nümann+Lang zugehen, beraten wir Sie gerne im Rahmen unserer Filesharing-Hotline: 0221 95 15 63 52.

Und hier die gefälschte Email der Internet-Betrüger im Volltext mit unseren Kommentaren:

Von: Rechtsanwalt Peter Nümann [mailto:[email protected]]

Die Absendeadresse ist gefälscht. Hierbei handelt es sich um eine von den Betrügern registrierte Fake-Domain nEUmann-lang.INFO, während der Internetauftritt der Kanzlei Nümann + Lang unter nUEmann-lang.DE – man beachte den Buchstabendreher und die verschiedenen Top-Level-Domains – zu erreichen ist.

Gesendet: Dienstag, 22. Juni 2010 21:35

An: [Ihre Email]

Betreff: Anklage Copyrightverletzung

Auch hier wird die Fälschung offensichtlich. Die Betrüger verwenden den Begriff „Anklage” statt „Abmahnung”. Eine Anklage kann nur die Staatsanwaltschaft erheben. Auch „Copyrightverletzung” ist kein Begriff des deutschen Rechts. Hier hätten die Versender besser recherchieren sollen.

Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrte(r) [Name],

in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Münchener Str. 63, 45145 Essen, an.

Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschützte Werke gemäß § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.

Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschützer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht.

Unsere Mandantschaft arbeitet mit einem Antipiracy-Unternehmen zusammen, das die einschlägigen Tauschbörsen im Internet technisch beobachtet und die IP-Adresse von Verletzern feststellt und dokumentiert. Für ihren Anschluss sind mehrere Downloads von pornografischen Videomaterial und musikalischen Werken dokumentiert worden.

Aufgrund dieser Daten wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat hierauf ihren Provider, welcher sich aus der IP-Adresse erkennen lässt, aufgefordert, den der festgestellten IP-Adresse zugehörigen Telefon-/Internetanschluss mitzuteilen. Durch Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte sind wir an folgende Daten gelangt:

[Name Nachname],[Strasse] [PLZ] [Ort]

Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: [IP, erfunden]

Die IP-Adresse ist frei erfunden. Dies deutet darauf hin, dass der Absender in Wirklichkeit keine Ermittlungen gegen den Empfänger dieser Email eingeleitet hat.

Ihre E-Mail Adresse: [Email]

Wir möchten Sie darauf hinweisen das die Staatsanwaltschaft Essen großes Interesse daran hat, jeden Nutzer gerade bei pornografischen Material und musikalischen Werken genau zu überprüfen. Wir sind deshalb verpflichtet ihre Ermittlungsakte bis zum 29.06.2010 der Staatswanltschaft Essen zurückzusenden.

Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot:

Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen. Wenn sie anonym bezahlen garantiert unser Mandant der Staatsanwaltschaft mitzuteilen das der Schadensersatzanspruch irrtümlich gegen sie gerichtet worden ist, und alle Ansprüche gegen Sie fallen gelassen werden sollen. Wenn die Staatsanwaltschaft keinen Auftrag hat kann sie auch nicht tätig werden!

Wir bitten sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 29.06.2010 sicher und unkompliziert mit einer Paysafecard zu bezahlen. Eine Paysafecard ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und für jeden Bürger anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben. Weitere Informationen zum PaySafeCard-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.paysafecard.com/de/.

An dieser Stelle wird der Betrugsversuch trotz Link auf die echte Webpräsenz von Paysafe-card offensichtlich: Der Täter möchte, dass der Email-Empfänger eine Prepaid-Guthabenkarte kauft und ihm dann die dazugehörige PIN übermittelt. Dabei bleibt der Täter anonym und kann das Guthaben nach Belieben einsetzen. Bezeichnend ist, dass die Paysafecard vorsieht, dass der PIN auf Seiten eines Onlineshops eingegeben und nicht per Email versandt wird (vgl. http://www.paysafecard.com/de/bezahlen/). Kaufen Sie kein Guthaben und senden Sie nichts an die angegebene Adresse.

Senden Sie uns den 16-stelligen Pin-Code der 100 Euro Paysafecard an folgende E-Mailadresse [email protected]

Auch die hier angegebene Adresse ist falsch! Hierbei handelt es sich um eine von den Betrügern registrierte Fake-Domain nEUmann-lang.INFO, während der Internetauftritt der Kanzlei Nümann + Lang unter nUEmann-lang.DE – man beachte den Buchstabendreher und die verschiedenen Top-Level-Domains – zu erreichen ist.

Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte das Aktenzeichen : 223H/54G an

Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 16- stelligen Paysafecard PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.

Mit freundlichen Grüßen,

NÜMANN + LANG – Rechtsanwälte

Auch hier sieht man, dass es sich um eine Fälschung handelt. Die Email ist nicht von einem Rechtsanwalt unterschrieben. Ein Verfasser ist nicht angegeben.

________________________________________

NÜMANN + LANG Rechtsanwälte- Peter Nümann – Nico Arfmann -Kriegsstraße 45, D-76133 Karlsruhe – E-Mail [email protected] -Telefon +49 721 570 40 93-0 – Bankverbindung Sparkasse Regensburg Konto Nr 8 40 10 11 55 Bankleitzahl 750 500 00 – Internet www.nuemann-lang.de

Alles echt, bis auf die Email-Adresse. Kontaktdaten der Kanzlei Nümann+Lang in der Fake-Email.

Mittlerweile ist auch die Kanzlei Nümann+Lang auf den Sachverhalt aufmerksam geworden und warnt vor Fake-Emails:

“Gefälschte Email-Abmahnungen im Umlauf

Aktuell werden per Email vermeintliche Abmahnungen der Kanzlei NÜMANN+LANG versendet. Die Emails mit der Absenderadresse [email protected] stammen nicht von den Rechtsanwälten. Es handelt sich um einen Betrugsversuch (Phishing). Die Polizei ist bereits informiert.

In den Emails wird angeblich eine Abmahnung wegen Verletzung von Rechten der Firma Videorama GmbH aus Essen erteilt. Es wird zur Zahlung eines Betrages von 100 € über Paysafecard aufgefordert.

Wir empfehlen dringend, auf die Email nicht zu reagieren und keinerlei Zahlung zu leisten.

Eine Benachrichtigung der Kanzlei NÜMANN+LANG ist nicht erforderlich. Hier existiert weder ein entsprechender Vorgang noch sind hier Daten über die Empfänger der Email überhaupt bekannt. Das angegebene Aktenzeichen ist rein fiktiv. Ebenso fiktiv dürften die behaupteten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Essen gegen die Empfänger sein.

Geschädigte, die bereits Zahlung geleistet haben, sollten sich an die Polizei an ihrem Wohnort wenden.

Die Kanzlei NÜMANN+LANG versendet urheberrechtliche Abmahnungen normalerweise nicht per Email. Dies gilt insbesondere für Abmahnungen wegen Filesharing-Delikten. Eine Aufforderung zur Zahlung wird immer auf ein Anderkonto der Kanzlei erfolgen. Bezahlsysteme wie „Paysafecard” kommen nicht zum Einsatz. Die Firma Videorama GmbH wird nicht von NÜMANN+LANG vertreten.”

Quelle: http://nuemann-lang.de/index.php?option=com_content&task=view&id=40&Itemid=62

Zum Vergleich: Die echte Abmahnung der Kanzlei Nümann+Lang:

http://www.wbs-law.de/news/abmahnung-nuemann-lang-rechtsanwaelte/

Rechtsanwalt Christian Solmecke: Bleiben Sie weiterhin wachsam. Sollten Sie eine echte Abmahnung erhalten, empfehlen wir Ihnen wie folgt zu reagieren:

Unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt die beigefügte Unterlassungserklärung und senden Sie an die Kanzlei zurück. Es ergeben sich dann nämlich unter Umständen folgende Nachteile:

  •  Sie erkennen unter Umständen die Schuld an.
  • Sie erkennen die Kosten der Gegenseite an.
  • Sie sind 30 Jahre an die Erklärung gebunden, ohne dass etwaige Änderungen der Gesetzeslage oder Rechtsprechung berücksichtigt werden.
  • Häufig sind die Vertragsstrafen zu hoch angesetzt.

Andererseits sollten Sie auch keinesfalls den Kopf in den Sand stecken und nicht auf die Abmahnung reagieren!

Grundsätzlich sollte der Abgemahnte seiner Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung nämlich nachkommen. Anderenfalls droht ein kostenaufwändiges Einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht.

Dringend zu empfehlen ist daher die Abgabe einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung, die den Unterlassungsanspruch der Gegenseite erledigt. Diese sollte so formuliert werden, so dass so wenig wie möglich aber soviel wie nötig zugestanden wird. Derartige modifizierte Unterlassungserklärungen werden von spezialisierten Rechtsanwälten formuliert.

 

Christian Solmecke

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