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Trusted Shops: Online-Händler erhalten mehr Abmahnungen als je zuvor

Laut Abmahnumfrage des E-Commerce-Dienstleisters Trusted Shops erhielten Online-Händler 2019 durchschnittlich 2,4 Abmahnungen. Das sind rund 9 Prozent mehr als im Vorjahr.

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Laut Abmahnumfrage des E-Commerce-Dienstleisters Trusted Shops erhielten Online-Händler 2019 durchschnittlich 2,4 Abmahnungen. Das sind rund 9 Prozent mehr als im Vorjahr.

Für 51 Prozent der Online-Händler stellen Abmahnungen eine „akute Existenzbedrohung” dar. Das ist ein Ergebnis der Umfrage „Abmahnungen im Online-Handel”, die der Gütesiegel-Anbieter Trusted Shops GmbH, Köln, im vergangenen Jahr in der 8. Auflage in Folge durchgeführt hat. Die Umfrage deckt Problemfelder im Online-Handel auf und zeigt, welche konkreten Maßnahmen sich Online-Händler wünschen, um den zunehmenden Missbrauch wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen einzudämmen.

Die nicht repräsentative Umfrage stellt laut Trusted Shop ein aktuelles Meinungsbild dar. Laut Unternehmensmitteilung haben 2.865 Online-Händler im Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Oktober 2019 an der Online-Befragung teilgenommen.

40 Prozent höhere Kosten als im Vorjahr

Die Ergebnisse zeigen: In der Vergangenheit wurden 47 Prozent aller Teilnehmer abgemahnt. Konkret waren 1.336 der befragten Online-Händler betroffen, 558 traf es in den vergangenen zwölf Monaten. Im Schnitt werden pro Abmahnung 1.936 Euro fällig: Dies sind 40 Prozent mehr als im Vorjahr. Darin enthalten sind Kosten, die an den eigenen und den gegnerischen Anwalt zu zahlen sind. Hinzu kommen noch eigene Aufwände, die durch die Suche eines geeigneten Anwalts und Korrespondenz in der Abmahnangelegenheit entstehen.

Mitbewerber veranlassen die meisten Abmahnungen

Die letzten Jahre sei der Interessenverband IDO e.V. durch einen hohen Anteil aller ausgesprochenen Abmahnungen aufgefallen, heißt es in der Mitteilung. Seien es im letzten Erhebungszeitraum noch 55 Prozent gewesen, allerdings sei der Anteil jetzt auf 25 Prozent gesunken.

Gleichwohl drängen sich nach Ansicht des E-Commerce-Anbieters Gesetzesänderungen „zur Bekämpfung des Abmahnungswesens” geradezu auf, so Dr. Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung von Trusted Shops. „Ein erster Schritt, um Missbrauch einzudämmen, wäre die Erhöhung der Anforderung an die Anspruchsberechtigung für Mitbewerber und Verbände, so wie es aktuell auch der im Bundestag diskutierte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorsieht.“

Häufigste Abmahngründe

Zu den häufigsten Abmahngründen gehören laut Umfrage Verstöße in Bezug auf das Widerrufsrecht. Sie machen rund 15 Prozent aus. 14 Prozent der Abmahnungen betreffen Verstöße in Bezug auf Produktkennzeichnungen, 12 Prozent beziehen sich auf fehlerhafte Grundpreisangaben und 10 Prozent auf die OS-Plattform. Urheberrechtsverletzungen und Markenrechtsverletzungen machen jeweils 7 Prozent aus und fehlerhafte Garantiewerbung 3 Prozent. Verstöße gegen das Datenschutzrecht und Verstöße gegen das Verpackungsgesetz sind jeweils in 3 Prozent der Fälle der Grund für eine Abmahnung.

Wunsch: Gerichte sollen missbräuchliche Abmahnungen zurückweisen

Die Studie beleuchtet nicht nur die aktuelle Situation. Die Teilnehmer konnten darüber hinaus Vorschläge machen, mit welchen Maßnahmen die Fülle der Abmahnungen eingedämmt werden könnten. An erster Stelle der Vorschläge: Gerichte müssen häufiger die Möglichkeit nutzen, missbräuchliche Abmahnungen zurückzuweisen. Auf dem zweiten Platz landete die Forderung nach der gesetzlichen Limitierung der Anwaltskosten für Abmahnungen. Gefolgt von der Forderung, dass Gesetze vereinfacht werden müssen, damit keine unbeabsichtigten Verstöße vorkommen.

„Abmahnungen stellen für Online-Händler leider nach wie vor eine akute Existenzbedrohung dar – das belegt die diesjährige Umfrage erneut. Dabei würden weniger und einfacher zu erfüllende Pflichten den Händlern schon helfen“, so Dr. Carsten Föhlisch.

 

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