Viele Bankkunden warten in diesem Jahr länger als sonst auf die Steuerbescheinigung von ihrer Bank. Schuld sind neue Vorgaben der Finanzbehörden im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer. Die Banken müssen diese Vorgaben erst in ihre internen Systeme übernehmen. Durch diese Verzögerung werden viele Kunden die Steuerbescheinigung erst im Mai erhalten. Am 31. Mai endet jedoch die Abgabefrist für die Steuererklärung.
Dabei sind viele Steuerzahler nach wie vor auf die Steuerbescheinigung angewiesen: So beispielsweise Rentner, die vom Altersentlastungsbetrag profitieren wollen, oder auch Bürger, die „außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art“ geltend machen möchten. Auch wer einen persönlichen Steuersatz von unter 25 Prozent hat, sollte Kapitalerträge weiterhin in seiner Steuererklärung angeben und benötigt hierfür die Steuerbescheinigung.
Gleichzeitig gilt für alle Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind und keine Unterstützung eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen: Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden. Wie sich diese Frist unkompliziert – gerade im Falle verspäteter Bescheinigungen – verlängern lässt, erklären die Experten von steuerberaten.de, der ersten durchgängigen Internet-Steuerberatung:
1. Telefonisch: Wer befürchtet, seine Steuererklärung nicht fristgerecht abgeben zu können, sollte zunächst seinen Sachbearbeiter beim Finanzamt telefonisch kontaktieren. In den meisten Fällen wird eine Fristverlängerung um wenige Wochen problemlos und formlos gewährt.
2. Schriftlich: Der Steuerzahler kann zudem unter Angabe seiner Steuernummer einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Hierzu sind zwei Dinge zu beachten: Der Antrag sollte mit dem Ausbleiben wichtiger Unterlagen, Krankheit oder außergewöhnlich hohem Arbeitsanfall begründet sein.
Zudem sollte dabei um eine sogenannte „stillschweigende Fristverlängerung“ gebeten werden. Die Beantragung einer stillschweigenden Fristverlängerung hat den Vorteil, dass der zuständige Sachbearbeiter nicht auf das Schreiben antworten muss. Die Fristverlängerung wird automatisch gewährt, falls man keine schriftliche Ablehnung von Seiten des Finanzamtes erhält.
„Meist zeigen sich die Finanzämter sehr kooperativ“, erklärt Ralf Müller von Baczko, Geschäftsführer von steuerberaten.de. „Wer nur vier bis acht Wochen mehr Zeit für seine Steuererklärung benötigt, braucht sich keine Sorgen zu machen. Im Regelfall werden diese Fristverlängerungen problemlos gewährt.“
Quelle: steuerberaten.de