„Die Betriebe sind verpflichtet, allen Beschäftigten, die nicht im Homeoffice sind, mindestens zweimal pro Woche ein Testangebot zu machen. Neben Impfungen, Homeoffice und den bekannten Corona-Regeln ist das ein zusätzlicher Baustein, um das Infektionsgeschehen weiter abzubremsen. Das Amt für Arbeitsschutz wird die Umsetzung der Pflicht zum Testangebot in den Betrieben prüfen und auch vor Ort beraten“, informiert Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina.
Die Überprüfungen finden laut Presseinformation im Zeitraum vom 3. Mai bis 18. Juni 2021 statt. Es sollen Betriebe überprüft werden, die aufgrund der Art der Tätigkeit entweder keine Möglichkeit haben, Homeoffice anzubieten, oder die Homeoffice nur vereinzelt in bestimmten Bereichen anbieten können. Dazu gehört unter anderem das verarbeitende und produzierende Gewerbe. Überprüft werden in dieser Schwerpunktaktion mindestens 400 Betriebe. Die Aktion soll mit einer schriftlichen Abfrage bei den Betrieben starten, im Anschluss finden unangemeldete Kontrollen vor Ort statt.
Das Amt für Arbeitsschutz hat nach eigenen Angaben seit Beginn der Pandemie bereits zahlreiche Kontrollen und Schwerpunktaktionen durchgeführt. Im Januar und Februar wurde die betriebliche Umsetzung von Homeoffice in rund 750 Unternehmen überprüft. Bei fast 95 Prozent der überprüften Betriebe mit Bürotätigkeiten war die Arbeit aus dem Homeoffice möglich. Allerdings fehlte häufig eine Gefährdungsbeurteilung für diesen Bereich.