Der Senat hat den Entwurf eines neuen Lärmschutzgesetzes für Hamburg beschlossen. Mit dem Gesetz will der Senat klarere Regeln zur Lösung von Nachbarschaftskonflikten aufstellen und die Schaffung von Kindertagesstätten in Wohngebieten erleichtern.
Klarere Regeln für Nachbarschaftslärm
Mit dem Lärmschutzgesetz knüpft der Senat an die bis 2001 geltende Hamburger Lärmschutzverordnung an, die seinerzeit ersatzlos außer Kraft getreten war. In der Folgezeit stellte sich heraus, dass die Regelung von Nachbarschaftsstreitigkeiten ohne die klaren Vorschriften der Lärmschutzverordnung immer schwieriger wurde. Sowohl Mieter als auch Grundeigentümer forderten wiederholt ein neues Lärmschutzgesetz. Neben Vorschriften für Kinderlärm regelt der Gesetzesentwurf Ruhezeiten in Wohngebieten für laute Arbeiten mit Werkzeugen oder Geräten und für lautes Radiohören usw. sowie Musikmachen: Für Arbeiten mit Werkzeugen oder Geräten liegen die Ruhezeiten werktags von 20:00 Uhr abends bis 7:00 morgens und an Sonn- und Feiertagen ganztägig. Laut Radio-Hören usw. sollte man nicht von 21:00 bis 7:00, egal, ob an Werk- oder Sonntagen. Weiter gibt es Beschränkungen für die Benutzung von „Tonwiedergabegeräten“ in der Öffentlichkeit und in Bus und Bahn.
Kinderlärm
Im zweiten Teil des Gesetzentwurfs regelt der Senat eine Privilegierung von Kinderlärm gegenüber anderen Lärmquellen. Der Senat stellt klar, dass der Lärm von Kindern selbstverständlich zum Betrieb von Kindertagesstätten gehört. Gerichte hatten in der Vergangenheit immer häufiger die Zulassung von Kitas in Wohngebieten wegen des Lärms der Kinder in Frage gestellt. Dabei wurden teilweise Maßstäbe aus dem Bundesrecht angelegt, die eigentlich für die Beurteilung von Lärm aus Industrie- oder Gewerbeanlagen gelten. Der Bundesrat hatte mit den Stimmen Hamburgs den Bund schon im Frühjahr aufgefordert, in solchen Fällen für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, bisher gab es aber keine Reaktion.
Soweit landesrechtlich möglich, sollen die Lücken beim Nachbarschafts- und Kitalärm jetzt durch das neue Hamburgische Lärmschutzgesetz gefüllt werden. Den Entwurf hat der Senat heute der Bürgerschaft zur Abstimmung zugeleitet.
Der Bau von Kitas in reinen Wohngebieten ist außerdem eine wichtige Frage der Bauleitplanung. Werden schon in den Plänen Flächen für Kitas festgelegt oder bestimmt der Bebauungsplan, dass solche Einrichtungen allgemein zulässig sind, wird später die tatsächliche Ansiedlung weniger problematisch sein. Parallel zum Gesetzentwurf für das neue Hamburgische Lärmschutzgesetz hat der Senat deshalb alle zuständigen Ämter und die Bezirke aufgefordert, bei Festsetzung reiner Wohngebiete sofort zu prüfen, ob dort Kindertagesstätten generell zulässig sein sollen.
Umweltstaatsrat Christian Maaß: „Das neue Hamburgische Lärmschutzgesetz verfolgt zwei Ziele. Als erstes Bundesland wird Hamburg ausdrücklich vorschreiben, dass bei Bau und Betrieb von Kitas zwingend die Eigenarten des Kinderlärms zu beachten sind. Das neue Lärmschutzgesetz stellt ausdrücklich fest, dass Lärm von Kindern in Kitas grundsätzlich verträglich ist mit z.B. Wohnen und Arbeiten in der gleichen Nachbarschaft. Mit den Regelungen zu Arbeiten in Ruhezeiten und zur Lautstärke von Radios, Stereoanlagen usw. in der Nachbarschaft kommen wir außerdem immer wieder geäußerten Wünschen von Bürgerinnen und Bürgern nach.“
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt