Der Senat hat beschlossen, die acht Lehrschwimmbecken in Hamburg unentgeltlich an wirtschaftlich leistungsfähige Träger zu übereignen und für die energetische Sanierung der Becken 2 Mio. Euro aus dem Konjunkturprogramm des Bundes zur Verfügung zu stellen. Gestern wurde der Senatsbeschluss dem Sportausschuss der Bürgerschaft vorgestellt.
Geplant ist, dass zukünftige Betreiber die Anlagen nach einer Grundsanierung langfristig selbstständig betreiben und so die Nutzung der Lehrschwimmbecken aufrechterhalten. Eine energetische Sanierung ist vor allem erforderlich, um einen wirtschaftlichen, aber auch klimaschutzgerechten Betrieb der Lehrschwimmbecken zu gewährleisten.
Staatsrat Dr. Manfred Jäger: „Zusammen mit dem HSB haben wir eine Lösung gefunden, wie die Nutzung der Lehrschwimmbecken aufrechterhalten werden kann. Damit haben wir einen wichtigen Schritt für die frühkindliche Sportförderung getan. Denn die Becken eignen sich besonders für spezielle Kinder-Angebote, die für die nachfolgende Schwimmausbildung sowie die Integration von körperlich, geistig oder sozial benachteiligten Kindern elementar sind.“
HSB-Vizepräsident Sportinfrastruktur Arne Klindt: „Der HSB freut sich über diesen Meilenstein für die Rettung der Lehrschwimmbecken. Wir hoffen, dass wir viele spannende Konzepte bekommen, damit die Lehrschwimmbecken möglichst bald saniert und sinnvoll weiter genutzt werden können.“
Die Lehrschwimmbecken sind nur 80 bis maximal 150 cm tief und daher besonders für Kleinkinder geeignet. Denkbar ist auch eine Nutzung für Programme zur allgemeinen Fitness, Gesundheitskurse sowie spezielle Angebote für ältere und erkrankte Menschen.
Das Auswahlverfahren zur Eigentumsübernahme der Lehrschwimmbecken und Aufrechterhaltung des weiteren Betriebes durch wirtschaftlich leistungsfähige Träger wird der HSB im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg durchführen. Der HSB wird darüber hinaus als Treuhänder für die Freie und Hansestadt Hamburg agieren und zentral die Sanierung für die Lehrschwimmbecken durchführen lassen.
Der Sportausschuss hat die Drucksache mit einvernehmlicher Zustimmung an den Haushaltsausschuss überwiesen. Abschließend muss die Bürgerschaft über die Drucksache entscheiden.
Behörde für Kultur, Sport und Medien