Europa wächst kontinuierlich zusammen. Im Rahmen der Neugestaltung des Zahlungsverkehrs wurde jetzt der Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge angepasst.
Im Zahlungsverkehr dominieren in Europa noch die nationalen Verfahren mit ihren unterschiedlichen Regelungen. Die Staaten der Eurozone haben sich deshalb schon vor einiger Zeit darauf verständigt, den nationalen und internationalen Zahlungsverkehr zu harmonisieren. „SEPA“ (Single Euro Payments Area = Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) heißt das Projekt und hat das Ziel, den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu vereinheitlichen. Die in Deutschland bisher üblichen Angaben zur Kontonummer und Bankleitzahl werden dann durch die Standards IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) ersetzt.
Die Sozialversicherungsträger werden ihre Erstattungszahlungen und damit auch ihre Erstattungsanträge schrittweise umstellen. Damit werden auch in diesem Bereich als Bankverbindung einheitlich nur noch die Standards IBAN und BIC verwendet.
Quelle: AOK