Der österreichische Professor für IT- und IP-Recht Peter Burgstaller ließ in den Medien verlauten, dass die legale Nutzung von WhatsApp in der EU nicht möglich sei und somit jeder Nutzer, der über den Messenger Dienst kommuniziert, gegen den Datenschutz verstößt und eine hohe Strafe riskiert. Stimmt das oder geht es hier um reine Panikmache?
IT-Anwalt Solmecke kann die Nutzer beruhigen: „Wer die App zur Kommunikation mit der Familie und seinen Freunden nutzt, hat keine Konsequenzen zu fürchten. In diesem Fall greift das deutsche Bundesdatenschutzgesetz nicht. Nur der WhatsApp Dienst selbst muss mit Bußgeldern der Datenschutzbehörden rechnen, denn dort werden Daten ohne Erlaubnis der Betroffenen verarbeitet“.
Daten aus dem Adressbuch werden automatisch an WhatsApp übertragen
Jeder, der WhatsApp nutzt, gibt automatisch sein Einverständnis, dass der Messenger Dienst auf die Daten aller Kontakte, die auf dem Handy gespeichert sind, zugreifen kann. Auf diese Weise werden bestehende Kontakte direkt der WhatsApp Liste des Nutzers hinzugefügt.
Parallelen zum Facebook „Freunde finder“
„Diese Praxis ist vergleichbar mit der automatischen Übertragung von Kontaktdaten durch die „Freunde finden“ Funktion von Facebook. Auch hier erhielt Facebook Daten von Freunden des Nutzers, ohne dass diese der Übertragung ihrer Daten vorher zugestimmt hatten und versendete entsprechende Einladungsmails. Ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz und eine wettbewerbsrechtlich unzulässige belästigende Werbung, wie erst kürzlich der Bundesgerichtshof bestätigt hat. Sollten die Verbraucherschützer auch WhatsApp verklagen, könnte das das Aus für den Dienst bedeuten. Anders als bei Facebook ist die Freunde Finder Funktion hier kaum wegdenkbar, ohne dass der Dienst eingestellt werden muss.“
Ohne explizite Zustimmung der Betroffenen, darf WhatsApp nicht einfach auf die Kontaktdaten seiner Nutzer zugreifen.
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Unternehmer sollten von der Kommunikation über WhatsApp absehen
„Etwas anders liegt der Fall allerdings, wenn WhatsApp im beruflichen Bereich genutzt wird“, erklärt Solmecke. „Hier könnten die zuständigen Datenschutzbehörden gegen die Unternehmen selbst vorgehen und hohe Bußgelder verhängen, denn nur im rein privaten Bereich unterliegt die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht den Regeln des Bundesdatenschutzgesetzes. Probleme könnten auch diejenigen bekommen, die ihr Handy beruflich und privat nutzen. In solchen Fällen greift das Datenschutzrecht und die Behörden hätten einen Ansatzpunkt für ein rechtliches vorgehen.“