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Fristablauf zur Aufenthaltsanzeige britischer Staatsangehöriger

Britische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die bereits vor dem Brexit in Deutschland gelebt haben, müssen ihren Aufenthalt bis 30. Juni 2021 anzeigen, um ein neues Aufenthaltsdokument zu erhalten. Das teilt die Behörde für Inneres und Sport mit.

TheDigitalArtist / Pixabay.com

Mehr als 3.200 britische Staatsangehörige leben derzeit in Hamburg. Für sie gilt: Damit sie weiterhin mit ähnlichen Rechten wie EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in Hamburg leben und arbeiten können, wurde mit dem Austrittsabkommen zwischen Großbritannien und der Europäischen Union eine Regelung geschaffen, die die Rechte derjenigen britischen Staatsangehörigen, die vor dem 31. Dezember 2020 in Deutschland gelebt haben, schützen soll.

Britische Staatsangehörige konnten sich schon im vergangenen Jahr über das Online-System der Stadt Hamburg registrieren. Wer das bereits getan hat, muss zunächst nichts weiter tun, sondern erhält eine Termineinladung von seiner zuständigen Ausländerdienststelle. Aufgrund der hohen Anzahl an Registrierungen kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen. Wer das Online-System nicht genutzt hat, kann seinen Aufenthalt bei seiner zuständigen der Ausländerdienststelle weiterhin anzeigen. Die zuständigen Behörden finden Sie unter www.hamburg.de/harburg/kundenzentrum-auslaenderangelegenheiten oder über das Bürgertelefon unter 040 115. Die Anzeige muss noch innerhalb der nächsten zwei Monate, also bis zum 30. Juni 2021, erfolgen, um ein neues Aufenthaltsdokument zu erhalten und auch künftig freizügigkeitsberechtigt zu sein.

Der Aufenthaltstitel ist zunächst mindestens fünf und höchstens zehn Jahre gültig. Anschließend wird er, wenn die Voraussetzungen weiterhin vorliegen, verlängert. Mit diesem Dokument können britische Staatsangehörige nachweisen, dass sie sich erlaubt in Deutschland aufhalten und hier arbeiten dürfen. Des Weiteren können die Betroffenen zusammen mit einem gültigen Pass in andere Schengen-Staaten ein- und ausreisen und sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen dort ohne weitere Erlaubnis aufhalten. Sie können mit dem Dokument allerdings nicht in andere Schengen-Staaten umziehen oder dort arbeiten. Die vollständige Mobilität innerhalb der Europäischen Union ist mit dem Austrittsabkommen nicht mehr gegeben. Mit Aktivierung der eID-Funktion können außerdem Serviceleistungen wie die An- oder Ummeldung eines Kraftfahrzeugs online durchgeführt werden.

Bildquellen

  • brexit_3707228_640_2: TheDigitalArtist / Pixabay.com
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