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GmbH- und UG-Gründungen sind jetzt online möglich

Gründen in Deutschland wird in manchen Fällen einfacher. Unternehmen in Deutschland lassen sich nun online gründen – wenn es sich um eine GmbH oder UG handelt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Darüber informiert der Digitalverband Bitkom.

Das zum 1. August in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) entbindet GmbH- und UG-Gründende von der Pflicht, persönlich beim Notar zu erscheinen. Stattdessen ist die Gründung in einem Video-Meeting möglich. Foto: Favorit-Media-Relations GmbH

Das zum 1. August in Kraft getretene Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) entbindet Gründerinnen und Gründer von der Pflicht, persönlich beim Notar zu erscheinen. Stattdessen ist die Gründung seit heute in einem Video-Meeting möglich. Eine Vereinfachung, die dem Bitkom noch nicht weit genug geht. „Die Online-Gründung reduziert den bürokratischen Aufwand für Startups und macht das Gründen leichter. Diese Möglichkeit sollte für jegliche Rechtsform geöffnet werden und das Verfahren sollte nicht auf eigentlichen Gründungsakt beschränkt bleiben“, sagt Daniel Breitinger, Leiter Startups beim Digitalverband Bitkom. So sei es nicht nachvollziehbar, dass für die Gründung einer Aktiengesellschaft weiterhin der persönliche Gang zum Notar vorgeschrieben ist.

Laut Bitkom Startup Report 2021 wünschen sich knapp 60 Prozent der Startups Erleichterungen bei Verwaltungsakten, etwa durch einen „One-Stop-Shop“ für alle bürokratischen Startup-Angelegenheiten. „Ziel muss sein, allen Gesellschaftsformen einen vollständig digitalen Gründungsprozess zu ermöglichen und etwa Anmelde-, Genehmigungs- und Registrierungsverfahren sowie die verschiedenen Portale zu verknüpfen“, so Breitinger.

Das Ziel der Bundesregierung sei es, die Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver zu gestalten, die Neuregelung bleibe diesbezüglich jedoch „auf halbem Weg stehen“, kritisiert der Bitkom. Demnach möchten viele Startups ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Kapitalbeteiligungen am Unternehmen beteiligen und zu Gesellschaftern machen. Dazu sei bei einem „ESOP-Modell“ (Employee Stock Ownership Plan) weiterhin in jedem einzelnen Fall der persönliche Gang zum Notar notwendig. Denn endlich seien jetzt zwar die Gründung und zumindest ab August 2023 Gesellschafterbeschlüsse zur Änderung des Gesellschaftervertrags wie zur Kapitalerhöhung virtuell durchführbar. Auch Verpflichtungen zur Abtretung von Geschäftsanteilen an der Gesellschaft dürften dann bei der Gründung mittels Videokommunikation aufgenommen werden. Allerdings sei dies ausdrücklich auch weiterhin ausgeschlossen, wenn GmbH-Anteile als Kapitalerhöhungen eingebracht werden oder Gesellschaftsanteile übertragen werden sollen – wie dies bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung der Fall ist. „Das digitale Übertragen von Gesellschaftsanteilen würde die Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Startup deutlich einfacher und unbürokratischer machen: Mit Blick auf die gerade erst im Bundeskabinett beschlossene Startup-Strategie sollte hier nachgebessert werden“, sagt Breitinger.

Die Änderungen zusammengefasst

  • Ab 1. August 2022 können Startups als GmbH oder UG per Videoschalte gegründet werden.
  • Ab 2023 sind auch Änderungen des Gesellschaftervertrages digital möglich.
  • Für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen bleibt der persönliche Gang zum Notar allerdings Pflicht.

Bildquellen

  • Notariatsurkunde: Favorit-Media-Relations GmbH
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