Die Einbaupflicht für Erneuerbare Energie hatte der Hamburger Senat mit dem Klimaschutzgesetz im Dezember 2019 verabschiedet. Der Mindestanteil kann beispielsweise über Solarthermie, Umweltwärme oder Biomasse erreicht werden. Bei kleineren Anlagen kann Erdgas auch mit einem entsprechenden Biomethananteil eingekauft werden.
Die Details zu den neuen Anforderungen sind in der im Dezember 2020 erlassenen Rechtsverordnung festgelegt. Infos dazu finden sich unter www.hamburg.de/klimaschutzgesetz, im Detail auch in einer Frage & Antwort-Rubrik. Dort findet sich außerdem ein Flyer zum Download, welcher die Umsetzungsmöglichkeiten übersichtlich darstellt.
Wie die Umweltbehörde mmitteilt unterstützen zudem die Hamburger Energielotsen, www.hamburg.de/energielotsen, als erste Ansprechpartner bei individuellen Fragestellungen zur Einbindung erneuerbarer Wärme und finanziellen Zuschüssen. In enger Zusammenarbeit mit Akteuren aus der Praxis (etwa Handwerkskammer, Fachverband Sanitär, Heizung und Klempner Hamburg, Schornsteinfeger-Innung) seien Fragen rund um Umsetzungsmöglichkeiten und den Nachweis der EE-Pflicht diskutiert und vorbereitet worden, heißt es. Der Nachweis über den EE-Anteil der neuen Heizung könne online an die Umweltbehörde gemeldet werden und müsse nach spätestens 18 Monaten vorliegen. Eigentümerinnen und Eigentümer oder von ihnen beauftragte Sachkundige, dazu zählen Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger und Energieberater, können ab 1. Juli einen Onlinedienst nutzen, welcher dann unter www.hamburg.de/klimaschutzgesetz zu finden ist.
Die Europäische Union, Deutschland und auch Hamburg müssen die Klimaziele aus dem Pariser Abkommen erreichen. Ein wesentlicher Beitrag soll über eine klimafreundliche Versorgung von Gebäuden mit Strom und Wärme geleistet werden.
Zusammen mit dem Klimaschutzgesetz wurde auch der Klimaplan beschlossen. Dieser umfasst mehr als 400 Einzelmaßnahmen und ist eines der wichtigsten Klima- und Konjunkturprojekte der Stadt. Das Klimaschutzgesetz sieht unter anderem auch eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2023 auf Hamburgs Dächern im Neubau vor. Für Bestandsgebäude, bei denen die Dachhaut komplett erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025.
Stellungnahme der Handwerkskammer Hamburg
„Die Hamburger Klimaschutz-Handwerke sind der Garant dafür, dass gebäude- und anlagentechnische Energieeffizienz-Maßnahmen umgesetzt werden und greifen können. Der Bedarf an Fachkräften mit Klimaschutz-Know-how wird weiter steigen: Bereits heute bilden sich viele Handwerkerinnen und Handwerker in Umwelttechnik weiter. Unseren jungen Leuten stehen Ausbildungsplätze in handwerklichen Umweltschutzberufen offen. Ich appelliere an die Politik, stärker in die berufliche Bildung in Sachen Klimaschutz- und Nachhaltigkeit zu investieren. Im Masterplan Bildung Nachhaltige Entwicklung der Umweltbehörde etwa muss sie ausreichend Berücksichtigung finden: Um die Klimaziele zu erreichen, braucht Hamburg die Macherinnen und Macher der Klimawende, nämlich das Handwerk, dringender denn je“, so Hjalmar Stemmann, Präsident der Handwerkskammer Hamburg.
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