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Das ändert sich 2017

Mit dem Jahreswechsel müssen sich Bundesbürger und Unternehmen regelmäßig auf Gesetzesanpassungen, neue Regeln und Vorschriften einstellen. Unsere Redaktion hat wichtige Veränderungen zusammengestellt, die 2017 in Kraft treten.

Foto: geralt / Pixabay.com

Mit dem Jahreswechsel müssen sich Bundesbürger und Unternehmen regelmäßig auf Gesetzesanpassungen, neue Regeln und Vorschriften einstellen. Unsere Redaktion hat wichtige Veränderungen zusammengestellt, die 2017 in Kraft treten.

Reformationstag: einmalig zusätzlicher Feiertag

Der Reformationstag am 31. Oktober ist eigentlich nur in den östlichen Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein gesetzlicher Feiertag. 2017 wird der Feiertag der evangelischen Christen einmalig zu einem arbeitsfreien Feiertag für ganz Deutschland. Hintergrund: Der Überlieferung nach hat der Mönch und Theologieprofessor Martin Luther am Abend vor Allerheiligen 1517 an die Tür der Schlosskirche zu Wittenberg 95 Thesen zu Ablass und Buße angeschlagen und damit die Reformation eingeleitet. Dieser Tag jährt sich 2017 zum 500. Mal.

Mindestlohn wird angehoben

2017 steigt der gesetzliche Mindestlohn von bislang 8,50 Euro auf 8,84 Euro in der Stunde. Die Erhöhung um 34 Cent orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwickung. Auch wer in einem 450-Euro-Job („Minijob“) arbeitet, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Das heißt nach Informationen des Deutschen Gewerkschaftsbundes, dass Minijobber nach der Mindestlohn-Erhöhung zum 1. Januar 2017 nur noch höchstens 50,9 Stunden arbeiten müssen – etwa zwei Stunden weniger als bisher.

Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen

Das Kindergeld wird zum 1 Januar 2017 um je zwei Euro pro Monat angehoben. Gleichzeitig steigt der Kinderzuschlag für Eltern mit niedrigem Einkommen um 10 Euro auf 170 Euro monatlich. Der Kinderfreibetrag wird 2017 von jetzt 4.608 Euro auf 4.716 Euro angehoben und 2018 weiter auf 4.788 Euro.

Grundsicherung: „Hartz IV“-Leistungen steigen

Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, erhält ab Januar 2017 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 404 auf 409 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder zwischen 6 und 13 wird um 21 Euro angehoben.

Flexi- Rente kommt

Ab 1. Januar 2017 soll das Flexirenten-Gesetz Menschen im Rentenalter für den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand mehr Selbstbestimmung ermöglichen: Wer eine Regelaltersrente erhält und dennoch weiterarbeitet, erhöht seinen Rentenanspruch, wenn er weiter Beiträge zahlt. So lässt sich die Rente um bis zu neun Prozent jährlich steigern. Die Beiträge des Arbeitgebers zur Arbeitslosenversicherung entfallen zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Ab 1. Juli 2017 lassen sich Teilrente und Hinzuverdienst individuell kombinieren.

Steuerbescheid nur noch per Computer

Zum 1. Januar 2017 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in Kraft. Steuerbescheide werden von den Finanzämtern ab sofort in einem voll automatisierten Verfahren erlassen. Die Steuerveranlagung wird komplett von der IT abgewickelt. Finanzbeamte greifen nur noch ein, wenn das System besondere Risiken oder nicht plausible Angaben erkennt. Auch für den Steuerpflichtigen haben die neuen Vorschriften Vorteile: Sie müssen keine Belege mehr an das Finanzamt senden, sondern nur noch auf Anfrage bereithalten. Außerdem wird die Frist für die Abgabe von Steuererklärungen um zwei Monate auf Ende Juli des Folgejahres verlängert – allerdings erst für den Veranlagungszeitraum 2018.

Pflege: viel Neues

Ab 1. Januar 2017 ändert sich Grundlegendes bei der Pflege. So gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Neben der körperlichen werden auch geistige und seelische Beeinträchtigungen bei der Begutachtung stärker berücksichtigt. Aus drei Pflegestufen werden fünf neue Pflegegrade. Informieren Sie sich gründlich, zum Beispiel auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums oder bei der Verbraucherzentrale.

Digitales Antennenfernsehen: DVB-T wird abgeschaltet

Am 29. März 2017 wird in allen größeren deutschen Ballungsgebieten die TV-Übertragungstechnik DVB-T abgeschaltet. Das TV-Signal wird dann über den neuen Standard DVB-T2 in die deutschen Wohnzimmer übertragen. Bis 2019 soll die neue Technik dann schrittweise in kleineren Städten und ländlichen Regionen eingeführt werden. Laut Digitalverband Bitkom benötigt der Nachfolgestandard weniger Übertragungsspektrum. Die frei werdenden Funkfrequenzen können demnach für das mobile Internet genutzt werden und damit den Breitbandausbau in ländlichen Gebieten beschleunigen. Wer auch nach dem Stichtag das TV-Programm über Antenne empfangen möchte, benötigt ein Empfangsgerät, das den Nachfolger DVB-T2 unterstützt. Viele Flachbildfernseher, die vor 2015 hergestellt wurden, können das neue TV-Signal nicht verarbeiten. Notwendig ist dann die Anschaffung eines zusätzlichen DVB-T2-Receivers. Zudem wird der Empfang von Privatsendern wie RTL oder Pro7 künftig kostenpflichtig. Verbraucher zahlen dafür 69 Euro pro Gerät jährlich.

Internetanschluss: mehr Transparenz in Verträgen

Ab Mitte 2017 werden Verträge mit Breitbandanbietern übersichtlicher und die Leistungsfähigkeit der Internetanschlüsse transparenter. Die kürzlich verabschiedete Transparenz-Verordnung sieht unter anderem vor, dass die Anbieter auf Grundlage von Messungen konkrete Angaben zur tatsächlichen Geschwindigkeit von Internetanschlüssen machen müssen. Darauf weist der Digitalverband Bitkom hin. Zudem sollen sich Verbraucher in Zukunft in Produktinformationsblättern schnell über die wesentlichen Vertragsinhalte informieren können. In der monatlichen Rechnung wird demnach unter anderem das Ende der Mindestvertragslaufzeit, die Kündigungsfrist und der letzte Kalendertag mitgeteilt, an dem die Kündigung eingehen muss, um einen Vertrag zu beenden.

WLAN in ICE-Zügen der Deutschen Bahn

Einen neuen Service erwartet alle Bahnfahrer, die mit einem ICE unterwegs sind. Ab dem Jahreswechsel bietet die Deutsche Bahn ihr ICE-WLAN auch in der 2. Klasse kostenfrei an. Allerdings ist das Datenvolumen pro Fahrgast auf 200 Megabyte pro Tag beschränkt. Das Übertragungstempo soll bei knapp einem Megabit pro Sekunde liegen. Ab einem Verbrauch von 200 Megabyte wird die Datenrate gedrosselt. Für Fahrer in der 1. Klasse ist das Datenvolumen unbegrenzt.

Roaming-Gebühren werden in der EU endgültig abgeschafft

Nach einer seit mehreren Jahren dauernden Übergangsphase werden die Roaming-Gebühren innerhalb der Europäischen Union endgültig abgeschafft. Ab 15. Juni 2017 zahlen Europäer auf Reisen im EU-Ausland für Handygespräche denselben Preis wie für Handygespräche zu Hause. Noch zu klären ist, ob es eine Obergrenze für die Dauer des Roamings geben soll (Fair-Use-Klausel). Damit soll ein Missbrauch verhindert werden, zum Beispiel der dauerhafte Gebrauch ausländischer SIM-Karten in Deutschland.

Telefonieren am Steuer: In Italien droht ein Fahrverbot

In Italien werden zum 1. Januar 2017 die Geldbußen für Verstöße im Straßenverkehr angehoben. Wer am Steuer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss zudem damit rechnen, dass die Behörden den Führerschein sofort für 15 Tage bis 2 Monate einziehen. Laut ADAC bedeute dies für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse ein Fahrverbot in Italien.

Elektro-Mobilität: zusätzliche steuerliche Förderung

Schon jetzt sind Elektrofahrzeuge in den ersten zehn Jahren von der Kfz-Steuer befreit und für die Nutzung von Elektroautos als Firmenwagen gibt es ebenfalls steuerliche Vergünstigungen. Jetzt hat der Gesetzgeber noch einmal nachgelegt. Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybrid-Elektrofahrzeugs des Arbeitnehmers von der Einkommensteuer befreit. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer eine betriebliche Ladevorrichtung zeitweise privat nutzt. Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit, die Lohnsteuer für geldwerte Vorteile aus der Übereignung einer Ladevorrichtung sowie für Zuschüsse zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für den Erwerb und für die Nutzung einer Ladevorrichtung pauschal mit 25 Prozent zu übernehmen. Die Neuregelungen gelten ab dem 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020.

Motorräder: neue Euro-Norm

Neue Motorräder und Kleinkrafträder werden ab Januar 2017 nur noch dann zugelassen, wenn sie den Schadstoffvorgaben der Euro-4-Norm entsprechen. Gegenüber der bislang geltenden Euro-3-Norm verringert sich der Emissionsausstoß um mehr als die Hälfte. Der maximale Geräuschpegel darf bei Motorrädern über 175 Kubik nicht mehr als 80 dB(A) betragen.

Künstlersozialversicherung: Abgabesatz sinkt

Unternehmen, die selbstständige Künstler und Publizisten beauftragen – dazu zählen etwa Grafiker und Texter – müssen 2017 weniger Umlagen an die Künstlersozialversicherung abführen. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung sinkt von 5,2 auf 4,8 Prozent. Über die Künstlersozialversicherung werden aktuell etwa 180.000 selbstständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Wie abhängig Beschäftigte tragen diese Selbstständigen die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert.

Zeitarbeit und Werkverträge: Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Am 1. April 2017 treten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in Kraft. Es sieht vor, Leih- und Zeitarbeit im Regelfall auf maximal 18 Monate zu beschränken. Zudem sollen Leiharbeitnehmende nach neun Monaten den gleichen Lohn erhalten wie die Stammbelegschaft.

Website-Betreiber: Informationspflicht zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren

Unternehmen müssen ab dem 1. Februar 2017 auf ihrer Webseite und in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) darauf hinzuweisen, ob sie dazu bereit oder dazu verpflichtet sind, in Streitfällen an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Auch wenn das nicht der Fall ist, müssen sie ihre Kunden online oder in den AGB darüber informieren. Dazu verpflichtet sie Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Die Informationen müssen einfach zugänglich und leicht verständlich sein. Das Gesetz soll dazu führen, dass weniger Streitfälle von der Justiz entschieden werden müssen. Stattdessen sollten Verbraucher und Unternehmen ihre Streitigkeiten häufiger in außergerichtlichen Verfahren wie Schlichtung, Schiedsverfahren oder Mediation beilegen.

E-Health: Online-Sprechstunde für Patienten

Im Jahr 2017 schreitet die Umsetzung der Beschlüsse aus dem E-Health-Gesetz voran. Die Versicherten profitieren dann von mehr telemedizinischen Leistungen: Ab April 2017 wird die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen und ab Juli 2017 die Online-Videosprechstunde in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Das soll Patienten die Kontaktaufnahme mit dem Arzt deutlich erleichtern, gerade bei Nachsorge- und Kontrollterminen.

Kein Teleshopping für Medikamente

Verschreibungspflichtige Medikamente gibt es künftig nur, wenn vorher Arzt und Patient direkten Kontakt hatten. Teleshopping für Medikamente und ärztliche Leistungen sind verboten. Die Novelle des Arzneimittelgesetzes tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.

Geschirrspülmittel: weniger Phosphat – für die Umwelt

Flüsse und Seen veralgen, wenn mit dem Abwasser zu viel Phosphat ins Wasser gelangt. Geschirrspülmittel, die ab dem 1. Januar 2017 in den Handel kommen, dürfen deshalb nur noch 0,3 Gramm Phosphor enthalten.

Quellen: Bundesregierung, Europäisches Parlament, Bundesagentur für Arbeit, Bitkom

 

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