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Preisansage bei Vorwahlnummern muss Pflicht werden

Eine gesetzliche Pflicht zur Preisansage bei Vorwahlnummern fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Anlass ist der aktuelle Fall des Anbieters PM2, der seine freiwillige Preisansage einstellte und kurz darauf die Tarife um ein Vielfaches erhöhte.

Eine gesetzliche Pflicht zur Preisansage bei Vorwahlnummern fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Anlass ist der aktuelle Fall des Anbieters PM2, der seine freiwillige Preisansage einstellte und kurz darauf die Tarife um ein Vielfaches erhöhte.

Eine gesetzliche Pflicht zur Preisansage bei Vorwahlnummern fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Anlass ist der aktuelle Fall des Anbieters PM2, der seine freiwillige Preisansage einstellte und kurz darauf die Tarife um ein Vielfaches erhöhte.

Gegen das Unternehmen hat der vzbv inzwischen eine Unterlassungsklage beim Landgericht Darmstadt eingereicht. Aus seiner Sicht handelt der Anbieter wettbewerbswidrig.

Trotz der Zunahme von Telefon-Flatrates nutzen Verbraucher weiterhin so genannte Call-by-Call-Vorwahlen, um gerade bei teuren Auslandsverbindungen Kosten zu sparen. Die Rechnung geht leider nicht immer auf, wie der Fall des Telefonanbieters PM2 zeigt.

Pflicht zur Preisansage

Zahlreiche Kunden sind nun mit horrenden Rechnungen konfrontiert. Der vzbv fordert die Politik zum Handeln auf: „Der Gesetzgeber muss für die nötige Preistransparenz sorgen. Dazu ist eine Ansagepflicht erforderlich“, so Vorstand Gerd Billen.

Änderung des Telekommunikationsgesetzes nötig

Der vzbv hatte sich bereits bei der Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2005 für eine gesetzliche Preisansagepflicht stark gemacht. Aktuell steht eine erneute Änderung des Gesetzes an. „Eine günstige Gelegenheit für eine Neuregelung der Preisansagepflicht „, meint Billen.
Die Verbraucherzentralen raten im Fall des Anbieters PM2 zum Widerspruch und bieten Betroffenen Beratung an. Einen Musterbrief können Verbraucher auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen herunterladen.

Die Webseite der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes erreichen Sie unter www.verbraucherzentrale.de.

 

VZBV

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