Das Zinsniveau sinkt weiter. Nachdem die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins zum 1. Mai 2013 auf 0,5 Prozent gesenkt hat, zieht die Bundesbank nach und senkt den Basiszins auf historisch niedrige minus 0,38 Prozent.
Der Basiszinssatz ist seit 1999 der Nachfolger des Diskontsatzes. Die Deutsche Bundesbank berechnet den Zinssatz nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.
Der Basiszins ist die Grundlage dafür, Verzugszinsen zu berechnen. Bei Geschäften zwischen Privatleuten liegen die Verzugszinsen laut § 288 Absatz 1 BGB bei 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Für Handelsgeschäfte und Vermieter von Gewerberaum gelten als Mindest-Verzugsschaden 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Absatz 2 BGB).
Jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli eines Jahres passt die Bundesbank den Basiszinssatz an. Das Institut hat nun den ab 1. Juli 2013 geltenden Wert bekannt gemacht. Demnach gibt der Basiszinssatz um weitere 0,25 Prozentpunkte nach und weist mit minus 0,38 Prozent zum zweiten Mal hintereinander einen negativen Wert auf.
Die Entwicklung des Zinssatzes
Seit der Krise und dem Zusammenbruch der Finanzmärkte in 2008 hat sich der Basiszins stetig reduziert:
– 0,38 seit 1. Juli 2013
– 0,13 seit 1. Januar 2013
0,12 seit 1. Juli 2012
0,37 seit 1. Juli 2011
0,12 seit 1. Januar 2011
1,62 seit 1. Januar 2009
3,19 seit 1. Juli 2008
3,32 seit 1. Januar 2008
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