Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat als zentrale maritime Behörde Deutschlands die Bußgelder für Verstöße gegen Vorschriften zum Meeresumweltschutz in der Seeschifffahrt erheblich erhöht. Die einzelnen Bußgeldsätze wurden zum Teil um ein Vielfaches angehoben, unter anderem für fehlende Einträge in Schiffstagebüchern.
Die verschärften Bußgeldsätze sind im Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen (BVKatBin-See) im Internet einsehbar unter www.elwis.de, Stichwort: Bußgeldkatalog. Die neuen Sätze sind seit dem 15. März 2022 gültig und sollen laut BSH-Mitteilung „der besonderen Bedeutung des Meeresumweltschutzes gerecht werden und zur Abschreckung beitragen”.
Verstöße werden auf Grundlage der See-Umweltverhaltensverordnung geahndet, die unter anderem die Einhaltung der Regelungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL), des Ballastwasser- und des Übereinkommens über Bewuchs-Schutzsysteme (AFS-Übereinkommen) umfasst. Diese Vorschriften regeln das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt und sollen insbesondere Gewässer- und Luftverunreinigungen entgegenwirken.
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