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Planentwurf für die ausschließliche Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee liegt vor

Das Beteiligungsverfahren für den neuen maritimen Raumordnungsplan läuft.

Bundesamt f�r Seeschifffahrt und Hydrographie

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) haben am 25. September 2020 das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung der Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone in Nord- und Ostsee eingeleitet. Das teilt das BSH, die zentrale maritime Behörde in Deutschland, zeitgleich mit.

„Unterschiedliche Interessen in Einklang bringen”

Die ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) ist das Gebiet jenseits des Küstenmeeres, der 12-Seemeilen-Zone, und zwar bis hin zu maximal 200 Seemeilen. Innerhalb der AWZ kann Deutschland in begrenztem Umfang souveräne Rechte wahrnehmen. Staatssekretär Dr. Markus Kerber erläutert in der Mitteilung des BSH: „In Nord- und Ostsee verstärken sich Nutzungsinteressen und Flächenkonkurrenz mehr und mehr. Wir müssen daher die unterschiedlichen Ansprüche von Schifffahrt, Offshore-Windenergie und anderen Nutzungen mit dem Klima- und Naturschutz in Einklang bringen. Dabei möchten wir zukunftsgerichtet, also im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung, vorgehen.“

Der neue Raumordnungsplan für die AWZ in Nord- und Ostsee soll im 3. Quartal 2021 als Rechtsverordnung des BMI erlassen werden. Die vorbereitenden Verfahrensschritte zur Aufstellung des Plans werden vom BSH durchgeführt.

Die Präsidentin des BSH, Dr. Karin Kammann-Klippstein, unterstreicht die Wichtigkeit einer frühzeitigen und transparenten Beteiligung: „Schon im Vorfeld hat das BSH eine Vielzahl von Verbänden und Behörden in die Planung eingebunden; so konnten wichtige Informationen und Daten zusammengetragen werden und in den aktuellen Planentwurf einfließen. Das nun anlaufende Beteiligungsverfahren gibt neben Verbänden auch Unternehmen und anderen privaten Nutzern und Interessierten Gelegenheit, in einen offenen Dialog zum Planentwurf einzutreten.“

Weitere Informationen zum Beteiligungsverfahren: www.bmi.bund.de/DE/themen/heimat-integration/raumordnung-raumentwicklung/grundlagen/maritime-raumordnung/maritime-raumordnung.html

Bildquellen

  • 20200922_planentwurf_10_2: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
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