Die Verlängerung der Ausbildungsförderung um drei weitere Jahre kommt der Ausbildung von Schiffsmechanikerinnen und -mechanikern sowie von nautischen und technischen Offiziersassistentinnen und -assistenten zugute.
Laut dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), die zentrale maritime Behörde in Deutschland, ist die Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt bis zum 31. Dezember 2022 verlängert worden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur setzt sich für den Erhalt und die Sicherung des maritimen Know-hows in Deutschland ein und fördert mit seiner neuen Richtlinie die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen auf Seeschiffen für weitere drei Jahre. Bezuschusst werden nach BSH-Angaben die Ausbildungsplatzkosten für Schiffsmechaniker/innen sowie nautische und technische Offiziersassistenten/innen.
Das Fördervolumen liegt nach BSH-Angaben bei rund vier bis fünf Millionen Euro pro Jahr. Der nahtlose Anschluss von der bisherigen zur neuen Förderrichtlinie sei sichergestellt, sodass keine Förderlücke entstehe.
Unverändertes Antragsverfahren
Das bereits aus der vorhergehenden Richtlinie bekannte zweistufige Antragsverfahren aus Sammel- und Einzelantrag bleibe nach BSH-Angaben unverändert bestehen. Alle Antragsteller – Reeder gemäß § 4 Seearbeitsgesetz – müssen die Zuschüsse vor Abschluss von Ausbildungsverträgen für die geplante Anzahl von Ausbildungsplätzen mit dem Sammelantrag beantragen. Der einzelne Ausbildungsvertrag darf erst nach Eingang des positiven Bescheids über die grundsätzliche Förderfähigkeit geschlossen werden.
Das BSH empfiehlt, die Anträge möglichst frühzeitig zu stellen, damit sie rechtzeitig bearbeitet und beschieden werden können. Die neue Richtlinie und die Antragsformulare sind auf der Webseite der deutschen Flaggenstaatverwaltung www.deutsche-flagge.de finden. Die Anträge – zu finden unter dem Stichwort Finanzen – können online ausgefüllt werden und sind anschließend schriftlich beim BSH einzureichen.
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