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Energiesparplan: Senat stellt 25-Punkte-Katalog für Hamburg vor

Absenkungen der Raumtemperatur, strikte Reduzierung von Beleuchtung, Abschaltung von Brunnen: Mit Blick auf den drohenden Gas-Notstand hat der Hamburger Senat Energiesparmaßnahmen beschlossen, die sich auf den öffentlichen Bereich beziehen und am 16. August 2022 bekannt gegeben wurden. Neben dem öffentlichen Bereich ist in einem weiteren Schritt eine Energiesparinitiative mit Verbänden, Unternehmen und der Bevölkerung geplant, um einer drohenden Gasmangellage entgegenzuwirken.

Die Fontäne auf der Hamburger Binnenalster soll im Zuge des Energiesparplans der Stadt wegen des drohenden Gas-Notstands abgeschaltet werden. Foto: Favorit-Media-Relations GmbH

Die im Energiesparplan aufgelisteten Maßnahmen sollen „einen bestmöglichen Beitrag leisten, damit die Europäische Union ihre Reduktionsziele erreicht und eine Gasmangellage vermieden werden kann”, heißt es in der Mitteilung. Der Notfallplan der Europäischen Union sieht laut Angaben vor, den nationalen Gasverbrauch der Mitgliedstaaten auf Grundlage ihrer durchschnittlichen Verbräuche der Jahre 2016 bis 2021 um 15 Prozent zu senken.

Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, kommentiert: „Wir haben behördenübergreifend alle Möglichkeiten ausgelotet, um in den öffentlichen Gebäuden, bei öffentlichen Infrastrukturen und der öffentlichen Beleuchtung Energie zu sparen. Es geht dabei in erster Linie um Gas, denn wir wollen helfen zu vermeiden, dass Hamburg als Industriestandort und große Unternehmen in Schwierigkeiten geraten, weil sie im Falle einer Gasmangellage nur noch gedrosselt produzieren können. Es geht aber auch um Fernwärme und Strom. Denn durch die Vernetzungen im Energiesektor gibt es Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Energieträgern, da die Strom– und Fernwärmeerzeugung teilweise über Gaskraftwerke erfolgt, – die wir in Hamburg allerdings zum großen Teil auf Öl umrüsten werden.“

Breite Maßnahmen im öffentlichen Bereich beschlossen

Die Raumtemperatur in Büros der öffentlichen Gebäude (derzeit 20 Grad Celsius) soll reduziert werden. Heizungsanlagen werden modernisiert und effektiviert durch einen hydraulischen Abgleich, eine schärfere Überwachung und Anpassung von Regelungseinstellungen des Heizsystems sowie die Installation intelligenter Thermostatventile ist geplant. Die Beleuchtung in öffentlichen Gebäuden wird weiter modernisiert und möglichst reduziert: Im Innen- wie im Außenbereich ersetzen energiesparende LED-Leuchten herkömmliche Glühlampen und Leuchtstofflampen; auf Verkehrsflächen und Fluren, in Fahrrad-Abstellanlagen oder Sanitärräumen wird die Dauerbeleuchtung durch Bewegungsmelder ersetzt, bei Lichtsystemen mit automatischer Abschaltung soll die Dauer der Beleuchtung und im Übrigen der Anteil der tatsächlich genutzten Leuchten reduziert werden. Eine Übersicht der geplanten Maßnahmen:

  1. Die Raumtemperatur in Büros der öffentlichen Gebäude soll auf die Mindesttemperatur nach „Arbeitsstättenrichtlinie für Arbeitsräume mit vorwiegend sitzender Tätigkeit“ reduziert werden (aktuell: 20 Grad Celsius).
  2. In Fluren, Hallen, Foyers, Technik- und Kopierräumen sowie WCs und Teeküchen sollen die Thermostate prinzipiell auf die Werte herunterreguliert werden, die nach geltenden Arbeitsschutzvorschriften die jeweiligen Mindestwerte sind (aktuell: 21 Grad Celsius).
  3. Heizungsanlagen werden modernisiert und effektiviert durch einen hydraulischen Abgleich, eine schärfere Überwachung und Anpassung von Regelungseinstellungen des Heizsystems sowie die Installation intelligenter Thermostatventile. Die Erneuerung der Heizpumpen wird angestrebt. Wo angezeigt, wird die Wärmedämmung im Bereich der Heizkörper (Heizkörpernischen) verbessert.
  4. Hausmeisterinnen und Hausmeister sowie Beschäftigte mit vergleichbarem Aufgabenbereich sollen die Funktion der Energiebeauftragten übernehmen können, die in ihren Dienststellen als Ansprechperson und für Beratungen präsent sind. Dafür werden sie entsprechend qualifiziert werden.
  5. Der Energieverbrauch soll auch bei der Lüftung öffentlich genutzter Gebäude reduziert werden, soweit es die weitere Entwicklung der Covid-19-Pandemie zulässt. Das Stoßlüften soll zur Regel werden, mobile Luftreinigungsgeräte in gut belüftbaren Räumen sollen abgeschaltet und raumlufttechnische Anlagen sollen in ihren Normalzustand (vor der Pandemie) rückversetzt werden.
  6. Die Beleuchtung in öffentlichen Gebäuden wird weiter modernisiert und möglichst reduziert: Im Innen- wie im Außenbereich ersetzen energiesparende LED-Leuchten herkömmliche Glühlampen und Leuchtstofflampen; auf Verkehrsflächen und Fluren, in Fahrrad-Abstellanlagen oder Sanitärräumen wird die Dauerbeleuchtung durch Bewegungsmelder ersetzt, bei Lichtsystemen mit automatischer Abschaltung soll die Dauer der Beleuchtung und im Übrigen der Anteil der tatsächlich genutzten Leuchten reduziert werden.
  7. Die Anzahl der Kopiergeräte und Drucker wird überprüft und reduziert.
  8. Die Nutzung privat beschaffter Kleingeräte, insbesondere Heizlüfter, Ventilatoren usw. ist schon jetzt teilweise untersagt und wird nun grundsätzlich unterbunden.
  9. Büros und vergleichbare Nutzflächen mit nur geringer Auslastung sollen abschnittsweise geschlossen werden, um Bedarfe an Heizung, Licht und IT zu reduzieren.
  10. Nicht genutzte Geräte müssen ausgeschaltet werden, wie zum Beispiel Steckerleisten nach Dienstschluss (kein Stand-by-Betrieb von Bildschirmen und Computern).
  11. Um Kühlung zu sparen, sollen Büroräume im Sommer morgens und abends gelüftet und im Übrigen verschattet werden, um deren Aufheizen zu vermeiden. In der kalten Jahreszeit sollen Außenrollläden oder -jalousien heruntergelassen werden, um die Dämmwirkung zu nutzen.
  12. Warmes Wasser wird schon heute nicht flächendeckend in öffentlichen Gebäuden bereitgestellt. Soweit dies nicht aus funktionalen Gründen erforderlich ist (zum Beispiel Duschen an den Einsatzdienststellen der Feuerwehr), wird die Warmwasserbereitstellung komplett eingestellt und kleine Durchlauferhitzer (Untertischgeräte) insbesondere in WC-Anlagen außer Betrieb genommen.
  13. Die Voreinstellungen von Klimaanlagen werden in allen Dienstgebäuden überprüft, um unnötig tiefe Temperaturen etwa in Büro- und EDV-Serverräumen zu vermeiden. Eine Kühlung auf weniger als 26 Grad ist in Büroräumen nicht vorzunehmen. In geeigneten Gebäuden werden die Zugänge auf einzelne ausgewählte Eingänge beschränkt.
  14. Alle elektrischen Geräte werden auf ihre Energieeffizienz überprüft und gegebenenfalls ausgewechselt. Der jeweilige Energieverbrauch soll durch Leistungsmesser besser erkannt werden, weshalb ein Leihsystem eingeführt werden soll.
  15. In Kühlschränken soll die Temperatur 7 Grad nicht unterschreiten.
  16. Auf das Anstrahlen von Denkmälern und öffentlichen Gebäuden wird weitgehend verzichtet.
  17. Außerhalb ihrer Nutzungszeiten werden Wege in Park- und Grünanlagen, bezirkliche Sportanlagen und Jogging-Strecken nicht mehr beleuchtet, ohne die Verkehrssicherung der Wege zu gefährden oder Angsträume zu schaffen.
  18. Jegliche Beleuchtung und alle Lichtzeichenanlagen sollen unter anderem durch Umrüstung auf LED modernisiert werden.
  19. Der Betrieb von Brunnenanlagen soll am 15. September 2022 eingestellt werden. Das betrifft zum Beispiel Brunnen am Platz der Republik in Altona, am Kaiser-Wilhelm-Platz in Bergedorf und den Brunnen im Innenhof des Hamburger Rathauses.
  20. Die Alsterfontäne sowie der Brunnen und der Geysir im Wilhelmsburger Inselpark sollen abgeschaltet und die Wasserspiele sowie die Wasserlichtorgel in Planten un Blomen eingestellt werden.
  21. Die von Bäderland Hamburg schon durchgeführten Maßnahmen zur Temperaturabsenkung in den Außenbecken der Ganzjahresschwimmbäder von 28 auf 25 Grad Celsius werden fortgeführt. Maßnahmen in den Hallenbädern werden noch geprüft.
  22. Im Bereich der Fernwärme der Hamburger Energiewerke (HEnW) wird die Isolierung der Übergabestationen optimiert, entsprechende Umsetzungskonzepte werden angestoßen.
  23. Die in der Corona-Pandemie entwickelten Lösungen zur Reduzierung von Dienstreisen, wie vor allem Videokonferenzen, werden intensiv weiter genutzt.
  24. Hamburg wird eine Energiedatenbank für alle städtischen Gebäude schaffen, etwa auf Basis von bestehenden Systemen städtischer Energiegesellschaften.
  25. Die Nutzung von Aufzügen wird eingeschränkt, soweit es die Zugangsmöglichkeiten für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nicht beeinträchtig und objektbezogen umsetzbar ist. Paternoster werden ausgeschaltet.

Über diese festgelegten Maßnahmen hinaus werden weitere Optionen möglicher Energieeinsparungen geprüft.

Energiesparinitiative für Privatbereiche geplant

In einem weiteren Schritt werde gemeinsam mit den Kammern und anderen Partnerorganisationen eine große Energiesparinitiative vorbereitet, so Senator Kerstan, um „Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Vereine und Verbände zu motivieren, Energie zu sparen, aber auch konkret zu helfen.“ Ab September 2022 sollen Info-Teams in der Stadt Tipps und Beratungsangebote anbieten, eine gemeinsame Internetseite soll entsprechende Informationen bündeln. Bereits gestartete Energiesparkampagnen können sich dieser Initiative anschließen.

 

Bildquellen

  • Alsterfontäne, Binnenalster in Hamburg: Favorit-Media-Relations GmbH
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