Herausragende Nachwuchswissenschaftler der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) können künftig in einem gemeinsamen Verfahren an der Technischen Universität Hamburg (TUHH) promoviert werden.
Ein entsprechendes Abkommen haben die Präsidenten der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg) und der Technischen Universität Hamburg (TUHH) am 21. Dezember 2017 unterzeichnet. Hintergrund ist, dass die HAW Hamburg kein eigenes Promotionsrecht hat.
Der Kooperationsvertrag legt laut Mitteilung der TUHH den Rahmen für die „kooperativen Promotionen“ fest. Er regelt unter anderem die Zusammenarbeit der gleichberechtigt betreuenden Professorinnen und Professoren beider Hochschulen, die Zulassung zur Promotion sowie gegebenenfalls zu erbringende Prüfungsleistungen der Kandidatinnen und Kandidaten.
Intensivierung der Kooperation
„Als technische Universität, die promotionsberechtigt ist, kooperieren wir seit Jahren mit der HAW Hamburg, beispielsweise im Zentrum für Angewandte Luftfahrtforschung“, so Prof. Dr. Garabed Antranikian, Geschäftsführender Präsident der Technischen Universität Hamburg. „Das neue zukunftsweisende Abkommen gründet auf den guten Erfahrungen, die wir miteinander sammeln konnten. Nun freue ich mich auf vielversprechende neue Promotionsprojekte und auf die Intensivierung unserer Zusammenarbeit.“
„Für uns als Hochschule für Angewandte Wissenschaften ohne eigenes Promotionsrecht ist die Kooperation mit der TU Hamburg ein weiterer wichtiger Schritt für unsere herausragenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die eine Promotion planen“, sagt Prof. Dr. Micha Teuscher, Präsident der HAW Hamburg. „Deshalb freue ich mich auf die Fortsetzung der Kooperation mit der TU Hamburg und auf künftige innovative Promotionen aus der angewandten Forschung.“
Bildquellen
- promotion_img_7196_web: HAW