Die Übergangsfrist für die Online-Übermittlung einzelner Steuerarten läuft aus. Steuerpflichtige müssen ihre Daten ab dem 1. September 2013 elektronisch und mit einem Sicherheitszertifikat des Finanzamts übermitteln.
Elektronische Steueranmeldung mit Signatur
Die Finanzverwaltung hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Steuerpflichtige angeschrieben und auf die Pflicht zur Authentifizierung ihrer monatlichen Steueranmeldungen durch eine elektronische Signatur hingewiesen. Die Verpflichtung zur authentifizierten Übermittlung von Umsatzsteuer -Voranmeldungen und Lohnsteuer -Anmeldungen ergibt sich aus der bundesweit geltenden Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (STDÜV) und ist seit dem 1. Januar 2013 gültig. Die Finanzverwaltung räumte eine Übergangsfrist bis 31. August 2013 ein.
Übergangsfrist endet
Alle Arbeitgeber und Unternehmer müssen ab 1.September 2013 ihre Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuervoranmeldungen nicht nur elektronisch, sondern auch mit Hilfe des vorgeschriebenen Sicherheitszertifikats an das Finanzamt schicken. Übermittlungen der Steueranmeldungen an das Finanzamt sind ohne vorherige Registrierung nicht mehr möglich. Betroffene Unternehmer müssen für den Fall einer verspäteten Abgabe durch die fehlende Signatur mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Die Finanzbehörden können den Zuschlag mit bis zu zehn Prozent der angemeldeten Steuer festsetzen.
Beantragung des Zertifikats
Wer noch eine elektronische Signatur benötigt, kann diese kostenlos unter www.elsteronline.de beantragen.
Weitere Informationen in unserem Beitrag „Steuererklärung: Aktuelle Schreiben der Finanzämter zur Voranmeldung von Umsatzsteuer und Lohnsteuer“.