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Recht & Steuern

Hamburger Steuerverwaltung wahrt Weihnachtsfrieden

Finanzämter verzichten auch 2022 zwischen den Jahren wieder auf „belastende Maßnahmen”. Steuerbescheide werden aber verschickt.

Hamburger Rathaus im Winter. Foto: FMR

Die „Wahrung des Weihnachtsfriedens” ist in der Hamburger Steuerverwaltung eine schon mehr als 20 Jahre bestehende Tradition, die auch in diesem Jahr fortgeführt wird. Darauf weist die Finanzbehörde Hamburg in einer Presseinformation von Mitte Dezember hin. Rund um die Festtage werde dort – wo dies möglich sei – von belastenden Maßnahmen abgesehen.

Das bedeutet: Die Mitarbeitenden der Finanzämter werden in dieser Zeit weitgehend auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen verzichten. Ausnahmen gelten laut Angaben, wenn schnelles Handeln der Steuerverwaltung angezeigt sei, um Steuerausfällen zuvorzukommen. Steuerbescheide werden demgegenüber durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen. Fällige Steuern sind jedoch pünktlich zu entrichten.

Finanzsenator Andreas Dressel betont in der Mitteilung, dass die geübte Praxis des Weihnachtsfriedens zu keinen Steuerausfällen führe. Sie sei „ein wirksamer Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit unserer Finanzverwaltung“. Daneben blieben die Möglichkeiten von Stundungen und anderen Steuerhilfen wegen der Energiekrise bestehen. Informationen dazu erteilen die zuständigen Finanzämter.

Bildquellen

  • Hamburger Rathaus im Winter: Favorit-Media-Relations-GmbH
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