Connect with us

Hi, what are you looking for?

Recht & Steuern

Dauerüberwachung am Arbeitsplatz durch Keylogger ist unzulässig

Der Einsatz eines Software-Keyloggers, mit dem alle Tastatureingaben an einem dienstlichen Computer für eine verdeckte Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers aufgezeichnet werden, ist nach § 32 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz unzulässig, wenn kein auf den Arbeitnehmer bezogener, durch konkrete Tatsachen begründeter Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung besteht. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.

alphasprit / Fotolia.com

In dem Fall hatte der Arbeitgeber einen Keylogger auf dem Dienst-PC eines Mitarbeiters installiert und ausgewertet. Die installierte Keylogger-Software zeichnete über einen längeren Zeitraum sämtliche Tastatureingaben des Arbeitnehmers auf und speicherte diese dauerhaft. Der Arbeitgeber hatte den Verdacht, dass der betroffene Arbeitnehmer das Internet in erheblichem Umfang privat nutzte. Der Mitarbeiter räumte ein, in geringem Umfang und in der Regel in seinen Pausen ein Computerspiel programmiert und E-Mail-Verkehr für die Firma seines Vaters abgewickelt zu haben. Das Unternehmen kündigte dem Mitarbeiter daraufhin fristlos. Seine dagegen gerichtete Kündigungsschutzklage hatte in allen Instanzen Erfolg.

Die durch die Keylogger-Software gewonnenen Erkenntnisse über die Privattätigkeit dürfen im gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden, da die Informationsgewinnung nicht mit einem auf Tatsachen beruhenden Verdacht einer Straftat oder einer anderen schwerwiegenden Pflichtverletzung begründet werden könnte. Die das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzende Maßnahme sei unverhältnismäßig gewesen, so das Bundesarbeitsgericht.

Recht auf informationelle Selbstbestimmung

Die Überwachung des Mitarbeiters mit Hilfe einer Keylogger-Software verletzt diesen in dem als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleisteten Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Eine solcher Eingriff ist nur zulässig, wenn der konkrete Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer anderen schweren Verfehlung zu Lasten des Arbeitgebers besteht, weniger einschneidende Mittel zur Aufklärung des Verdachts ergebnislos ausgeschöpft wurden, die angedachte Maßnahme damit also das einzig verbleibende Mittel darstellt und die Maßnahme insgesamt nicht unverhältnismäßig ist.

Im vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall fehlte es bereits an einem konkreten Verdacht einer Straftat oder einer schwerwiegenden Verfehlung. Selbst bei einem solchen Verdacht wäre jedoch der Eingriff unverhältnismäßig gewesen. Der Arbeitgeber hätte auch eine Untersuchung des Dienst-PCs des Mitarbeiters in seinem Beisein durchführen können. Eine Untersuchung in Anwesenheit des Arbeitnehmers sei für die Aufklärung eines vermuteten Arbeitszeitbetrugs genauso gut geeignet wie die heimliche Überwachung durch einen Keylogger, so die Vorinstanz. Zudem lag auch keine Einwilligung des Mitarbeiters zur Überwachung durch eine Keylogger-Software vor.

Mitarbeiter-Überwachung mit Keylogger-Software unter bestimmten Umständen zulässig

Unter bestimmten Umständen kann die Überwachung des Arbeitgebers mit Hilfe einer Keylogger-Software jedoch zulässig sein. Wenn das Interesse des Arbeitgebers, Beweismittel durch die geloggte Tastatureingaben zu sichern das Grundrecht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt und es für den Arbeitgeber kein milderes Mittel zur Informationsgewinnung gibt. Eine pauschale Überwachung der Mitarbeiter durch eine Keylogger-Software bleibt jedoch weiterhin unzulässig.

 

— Rechtsanwältin Janine Fazelly —

_________________________

ZUR AUTORIN

Rechtsanwältin Janine Fazelly LL. M.
AGA Norddeutscher Unternehmensverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V.
Im AGA sind mehr als 3.500 überwiegend mittelständische Groß- und Außenhändler sowie unternehmensnahe Dienstleister aus Norddeutschland organisiert. Der AGA unterstützt in Unternehmens- und Personalführung sowie in allen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Ferner vertritt der AGA die branchen- und firmenspezifischen Belange seiner Mitglieder gegenüber Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit. www.aga.de

Bildquellen

  • Janine Fazelly: Ulrich Perrey / AGA Unternehmensverband
  • keylogger_web: alphasprit / Fotolia.com
Werbung

Anzeige

RECHTSPUNKTE

Rechtsanwältinnen und -anwälte des AGA Unternehmensverbands informieren über arbeitsrechtliche Themen und mehr …

Beginn des Kündigungsverbotes in der Schwangerschaft

Sozialauswahl bei betriebsbedingter Kündigung

Mindestlohn für ein „Vorpraktikum“?

Lesen Sie weitere rechtliche Themen in der Rubrik „Recht & Steuern“

Kolumne Kann passieren

KOLUMNE KANN PASSIEREN

Andreas Ballnus erzählt in seiner Kolumne „Kann passieren“ reale Begebenheiten, fiktive Alltagsgeschichten und manchmal eine Mischung aus beidem. Diese sind wie das Leben: mal humorvoll, mal nachdenklich. Die Geschichten erscheinen jeweils am letzten Freitag eines Monats in business-on.de.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Beiträge, die von Andreas Ballnus erschienen sind.

Interview: 100 x Andreas Ballnus

Lesen Sie auch die  Buchbesprechung zur Antologie „Tierisch abgereimt“.

ANZEIGE

Weitere Beiträge

Recht & Steuern

Der Europäische Gerichtshof hat in drei Fällen aus Deutschland entschieden, dass der Urlaubsanspruch in bestimmten Fällen doch nicht verfällt beziehungsweise verjährt und hat damit...

Recht & Steuern

Die allgemeine Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit aller Mitarbeitenden beschäftigt seit geraumer Zeit die Personalabteilungen dieses Landes. Bislang stellte sich vor allem die Frage,...

Recht & Steuern

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) besteht dann kein Anspruch auf Entschädigung für eine Altersdiskriminierung, wenn das Gesamtbild der Bewerbung ergibt, dass eine Absage...

Recht & Steuern

Von März bis Mai 2022 wurden im Rahmen der regelmäßigen Betriebsratswahlen neue Betriebsräte in den Unternehmen gewählt. Da die neuen Betriebsräte vielfach noch unerfahren...

Recht & Steuern

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 4. Mai 2022, Az. 5 AZR 359/21, entschieden, dass den Arbeitnehmer nach wie vor die Darlegungs- und...

Recht & Steuern

Der gesetzliche Mindestlohn ist zuletzt wieder mehr in den allgemeinen Fokus gerückt, vor allem durch die Pläne der Bundesregierung, ihn zum 1. Oktober 2022...

Recht & Steuern

Wenn der Arbeitgeber in einer arbeitsvertraglichen Klausel für eine Bonusgewährung auf eine später abzuschließende Zielvereinbarung abstellt, ohne diese jedoch tatsächlich abzuschließen, so birgt dies...

Recht & Steuern

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte am 6. April 2011 entschieden, dass eine erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung trotz des Vorbeschäftigungsverbots gemäß § 14 Abs. 2 S....

Werbung