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Aktien & Fonds

Wertpapiere als Baustein der Altersvorsorge

Wer im Zinstief Vermögen aufbauen will, kommt an Wertpapieren nicht vorbei. Die Altersvorsorge bildet dabei keine Ausnahme. Diese Anlagestrategien bieten Sparern eine Alternative – inklusive steuerlicher Vorteile.

Politiker und Verbraucherschützer gehen in die Offensive: Sie rufen zum Kauf von Aktien als Baustein der Altersvorsorge auf. Laut einer repräsentativen Postbank-Online-Befragung sorgt heute bereits knapp jeder zweite Wertpapierbesitzer (48 Prozent) mit Aktien und Fonds für sein Alter vor. Insgesamt betrachtet ist der Anteil der Befragten, die Geld an der Börse anlegen, mit 25 Prozent allerdings verhältnismäßig gering. Die Mehrheit der Anleger besitzt Aktien (76 Prozent), Anteile an einem Investmentfonds (49 Prozent) oder an einem ETF (45 Prozent). „Angesichts der andauernden Niedrigzinsphase wächst die Bedeutung von Wertpapieren für die private Altersvorsorge“, erklärt Katrin Chrambach von der Postbank. „Wer in Aktien und Fonds investiert, kann nicht nur einen Inflationsausgleich erzielen, sondern hat die Chance auf eine ansehnliche Rendite.“

Als Grundsatz der Geldanlage gilt jedoch: Je größer die Gewinnaussichten, desto größer das Verlustrisiko. „Das Risiko lässt sich reduzieren, wenn man ein paar Regeln beachtet“, so die Postbank-Expertin. „Zu den wichtigsten gehört, dass man nur einen Teil seiner privaten Vorsorge auf Wertpapiere stützt. Beispielsweise kann eine fondsbasierte private Rentenversicherung die gesetzliche Rente und eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll ergänzen.“ Je früher Anleger mit der Investition starten, desto besser: „Eine Laufzeit von mindestens 30 Jahren ist ideal, um Kursschwankungen abzufedern“, ergänzt Chrambach.

Steuern sparen

Anders als ein klassischer privater Altersvorsorgevertrag investiert eine fondsgebundene Rentenversicherung in Wertpapiere: „Der Anleger erhält keine Garantie für eine Mindestrente, aber eine erfolgreiche Entwicklung und damit Wertsteigerung des Fonds ist möglich“, erklärt die Postbank Expertin. Sparer investieren entweder einen einmaligen Betrag oder monatlich eine feste Summe in den Vertrag. Zum Rentenbeginn wird das angesparte Kapital ausgezahlt, je nach Vereinbarung als lebenslange Rente oder als Einmalzahlung.

Ein Vorteil der Versicherung: „Während der Ansparphase müssen Anleger keine Steuern abführen und können vom Zinseszinseffekt profitieren. Bei Auszahlung müssen maximal 50 Prozent der erwirtschafteten Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Voraussetzung: Der Versicherte ist mindestens 62 Jahre alt und hat bereits zwölf Jahre oder mehr in den Vertrag eingezahlt.“ Zum Vergleich: Auf alle sonstigen Kapitalerträge werden – abzüglich des Sparerpauschbetrags – die Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus eventuell die Kirchensteuer fällig.

 

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