Die Firma Vattenfall wirbt damit, „bester Stromanbieter“ zu sein. Dieses Lob hat eine Privatfirma verliehen. Nun bekommt der Versorger deshalb juristischen Ärger.
Die Verbraucherzentrale Berlin hat den Stromanbieter Vattenfall verklagt. Er wirbt damit, bester Stromanbieter zu sein. Ermittelt hat das Ergebnis eine Firma, die sich „Deutsches Institut für Service-Qualität“ (Disq) nennt. Die Bezeichnung der Testfirma als Institut führt nach Ansicht der Berliner Verbraucherzentrale in die Irre. Sie erwecke den Anschein, dass eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende Einrichtung die Stromanbieter getestet und bewertet habe. Das ist aber nicht der Fall. Die Verbraucherzentrale hatte Vattenfall bereits abgemahnt. Da der Stromversorger weiter wirbt wie bisher, entscheidet nun das Landgericht Berlin.
Agentur-Kunden werden ausgezeichnet
Tatsächlich ist das Disq eine Privatfirma. Sie wurde nach Recherchen der Tageszeitung taz im Umfeld einer Agentur gegründet, die Öffentlichkeitsarbeit für Unternehmen macht. Kunden der Agentur wie die Deutsche Bank, ING Diba und die Hamburger Sparkasse haben bereits Auszeichnungen vom Disq erhalten. „Zufall“, hatte das Disq auf Nachfrage der taz erklärt. Die Stromanbieter-Studie kann jeder im Internet unter www.vattenfall.de herunterladen. In die Bewertung ist die Qualität des Service der Stromfirmen mit 50 Prozent eingeflossen. Die Preise für Standardtarif und Ökotarif, gingen jeweils mit einem Viertel in die Wertung ein. Der beste Anbieter ist also nicht unbedingt der günstigste.
Konkurrenz ist aufgestachelt
Andere Stromanbieter haben die Vattenfall-Werbung bislang nicht öffentlich angegriffen. Hinter den Kulissen gibt es aber Ärger. Die Berliner Firma Flexstrom hat „erhebliche Zweifel“, dass Vattenfall zu Recht mit dem Testergebnis wirbt, und hat dem Disq mit juristischen Schritten gedroht. Anhaltspunkte dafür, dass es beim Test nicht mit rechten Dingen zuging, hat Finanztest nicht. Fest steht aber, dass Vattenfall Geld gezahlt hat, um mit dem Testergebnis zu werben.
Noch eine „Europäische Wirtschaftskammer“
Dass gerade Flexstrom Zweifel anmeldet, ist kurios. Flexstrom wirbt damit, von einer „Europäischen Wirtschaftskammer“ für den „Besten Stromtarif 2005“ prämiert worden zu sein. Doch die Wirtschaftskammer ist obskur. Das Oberlandesgericht Dresden hat der Firma im Jahr 2000 verboten, sich hochtrabend „Wirtschaftskammer“ zu nennen (Az. 14 U 3716/99). Sie nennt sich trotzdem noch so. Wie sie seinerzeit die Stromanbieter getestet hat, will sie Finanztest nicht verraten.
Quelle: test.de
Redaktion