Ärger mit dem Vermieter, Probleme mit Behörden oder Streit mit der Fluggesellschaft? Wohl jeder kennt Situationen, in den rechtliche Hilfe nötig ist. Das kann auch ohne Anwalt vor Ort klappen: Juristische Online-Portale, auch als Legal Techs bezeichnet, bieten Privatpersonen Hilfe und Unterstützung in rechtlichen Belangen. Welche Portale in den sozialen Medien Wertschätzung genießen, zeigt die Social-Media-Analyse des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ), das im Auftrag des Nachrichtensenders ntv 22 Legal-Tech-Anbieter im Internet analysiert hat.
Ergebnisse im Überblick
Die DISQ-Analyse ergab, dass die Anzahl der Facebook-Fans und Twitter-Follower auf den analysierten Portalen stark variiert. Sie reicht demnach auf Facebook von 299 bis 873.000 Fans. Auf Twitter liegt die Spannbreite zwischen zehn und 11.273 Followern. „Auffallend schwach” so das DISQ in einer Mitteilung, sei insbesondere die Resonanz bei Twitter: 13 der 19 Anbieter mit Twitter-Präsenz sammelten im gesamten Untersuchungszeitraum von rund einem Jahr weniger als zehn „Gefällt-mir“-Markierungen auf ihre Beiträge – darunter neun Portale, deren Beiträge kein einziges Herz als Ausdruck der Zustimmung erhalten habe.
Das Stimmungsbild im Internet ist laut Studienautoren längst nicht immer positiv: Bei sechs der 22 Portale ist der Anteil an negativen Beiträgen höher als der Anteil an Beiträgen, die für den Anbieter vorteilhaft sind. Immerhin erreiche der Großteil der Anbieter hier positive Werte, wenn teilweise auch nur knapp. Ausreiße nach oben: Vier juristische Online-Portale erzielen in diesem Bereich sehr gute Resultate.
Markus Hamer, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Service-Qualität: „Das Stimmungsbild im Internet sowie die Beliebtheitswerte bei Facebook und Twitter geben potenziellen Nutzern einen ersten Eindruck von den juristischen Online-Portalen. Dies kann die Suche nach dem passenden Anbieter erleichtern.“
Top 3 der Juristischen Portale
Rang 1: Der Anbieter „Aboalarm” geht mit einem sehr guten Resultat als Sieger aus der Studie hervor, so ein Ergebnis der Analyse. Das Online-Portal für Vertragsrecht überzeugt demnach mit hohen Beliebtheitswerten bei Facebook und Twitter. Aboalarm verfügt über eine vergleichsweise große Anzahl an Facebook-Fans sowie Twitter-Followern und die Beiträge über beide Social-Media-Kanäle erhalten jeweils überdurchschnittlich viele „Gefällt-mir“-Angaben. Kein Online-Portal verzeichnet nach Angaben im Untersuchungszeitraum insgesamt einen besseren Beliebtheitswert.
Auf Rang 2 folgt „Rightmart” mit dem Gesamtergebnis: „gut“. Der Anbieter ist auf diversen Rechtsgebieten tätig. Ausschlaggebend für die Platzierung sei insbesondere das „sehr gute Resultat im Bereich Tonalität”: Die positiven Meldungen über das Unternehmen in der digitalen Medienlandschaft überwiegen laut Analyse die negativen „deutlich”. Zudem verzeichne das Unternehmen relativ viele Gefällt-mir-Angaben auf Facebook.
Rang 3 belegt der Legal-Tech-Anbieter „Geblitzt.de” mit einem guten Gesamtergebnis. Das auf Verkehrsrecht spezialisierte Online-Portal weist sowohl bei Facebook als auch bei Twitter die mit Abstand höchsten Werte der Branche hinsichtlich der Gefällt-mir-Markierungen auf. In puncto Twitter-Follower sei Geblitzt.de laut DISQ führend und verfüge zudem bei Facebook über eine sehr große Fan-Basis.
Neben den Gesamtsiegern platzieren sich in weiteren Spezialgebieten folgende Anbieter auf Platz eins: Airhelp (Fluggastrecht), Helpcheck (Sozial- und Erbrecht) und Mieter Engel (Mietrecht). Weitere juristische Online-Portale in der Analyse: 123recht.de, Advocado, Afilio, Atornix, Conny, EUflight, Fairplane, Flightright, Flug-verspaetet.de, Hartz4Widerspruch.de, Janolaw, Lawio, Mineko, My Right, Smartlaw.de und Volders.
Hintergrund der Analyse
Im Mittelpunkt der Analyse des Deutsche Institut für Service-Qualität, die sich über den Zeitraum vom 1. Mai 2020 bis 25. Mai 2021 erstreckte, standen die Bereiche Beliebtheit in den sozialen Netzwerken sowie das Stimmungsbild im Internet gegenüber den Unternehmen. Zum Einsatz kam ein Social-Media-Monitoring mithilfe von Brandwatch Analytics. Ausgewertet wurden Beiträge in sozialen Netzwerken, Websites, Foren, Blogs, Reviews und Presseseiten. In der Einzelauswertung wurden Anbieter berücksichtigt, für die im Untersuchungszeitraum mindestens 80 Beiträge in den verschiedenen Online-Quellen zu verzeichnen waren.
Einen detaillierten Einblick in die Analyse gibt es hier: www.disq.de/download/2021/20210831_DOK_DISQ_Juristische-Online-Portale.pdf
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