Business-Coaching liegt im Trend. Egal ob Freiberufler, Führungskraft oder Angestellter: Immer mehr Menschen holen sich Unterstützung bei einem Coach. Um beruflich fit zu bleiben und sich weiter zu entwickeln. Was viele nicht wissen: Die Leistungen eines Business-Coachs können steuerlich geltend gemacht werden. Doch es gibt einige Regeln, die zu beachten sind.
Viele Menschen nehmen mittlerweile die Leistungen eines professionellen Coachs in Anspruch. Sie wollen leistungsfähiger werden und die Anforderungen der modernen Arbeitswelt meistern. Auch immer mehr Unternehmen setzen Coaching gezielt für ihre Führungskräfte und Mitarbeiter ein.
„Ein Coaching kommt dem gesamten Unternehmen zu gute“, sagt Maria Dechent, Business- und Personalcoach. „In einem Coaching werden die Stärken des Coachees detailliert herausgearbeitet. Das ist ein Gewinn fürs ganze Team. Denn werden Führungskräfte und Mitarbeiter ihren Fähigkeiten entsprechend eingesetzt, steigen Motivation und Leistungsfähigkeit. Die soziale Kompetenz wächst, was sich wiederum positiv auf die Zusammenarbeit und das Unternehmensklima auswirkt. Unterm Strich bedeutet das mehr Produktivität für das Unternehmen.“
Besonders Führungskräfte sind es, die die Unterstützung eines Coachs suchen. Im Coaching erarbeiten sie natürliche Autorität und Führungsstärke – beides wichtige Kompetenzen, um vom Team anerkannt zu werden und Leistungen durchzusetzen. Weitere wichtige Themen eines Führungskräfte-Coachings sind unter anderem der Umgang mit Stress, Erfolgsdruck und hohem Arbeitsaufkommen. „Stressresistenz kann trainiert werden“, sagt Dechent. „Um Überlastung zu vermeiden, ist es außerdem wichtig, die Fähigkeit zu entwickeln, Aufgaben zu delegieren.“
Die hochwertige Arbeit eines Coachs hat seinen Preis
Laut einer Umfrage* von 2007 liegt der Netto-Preis für eine Stunde Personal-Coaching bei 155 Euro. Beim Business-Coaching liegen die Stundensätze sogar zwischen 200 und 600 Euro netto.
Wer nicht so tief in die private Tasche greifen möchte, kann sich den Staat zur Hilfe holen. Denn was viele nicht wissen: Die Leistungen eines Business-Coachs sind steuerlich absetzbar, da es hier um die berufliche Weiterentwicklung geht.
„Die Ausgaben für ein Business-Coaching lassen sich steuerlich geltend machen“, sagt Bernd Nielsen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aus Hamburg. „Für einen Unternehmer bedeutet das: Er kann die Leistungen, die er bei einem Business-Coach in Anspruch nimmt, als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Das gilt auch, wenn der Unternehmer Angestellte hat. Auch dann kann er die Coaching-Leistungen für seinen Angestellten geltend machen und als Betriebsausgabe absetzen. Die in der Brutto-Rechnung enthaltene Umsatzsteuer von 19 Prozent ist monatlich abzugsfähig.“
Angestellte können den Coach auch selbst zahlen. Alle Rechnungen, die der Coach stellt, kann der Angestellte dann in seine Einkommensteuererklärung einbringen. Bei einem Rechnungsvolumen von bis zu 920 Euro jährlich gilt der Arbeitnehmer-Freibetrag. „Interessant wird es, wenn der Angestellte über diesen Freibetrag kommt“, sagt Nielsen. „Denn dann ist jeder Cent, den er für das Business-Coaching ausgibt, als Werbungskosten (zur Werbungskosten Definition) absetzbar. Das heißt: Wenn Sie als Angestellter ein Coaching in Anspruch nehmen, langen Sie ordentlich zu. Denn die Kosten mindern Ihre Steuerbeträge.“
Eine rechtzeitige Planung hilft
Denn wer gleich zu Jahresbeginn seine berufliche Weiterbildung durch einen Coach plant, kann vorausschauend die Steuerersparnis für das laufende Kalenderjahr einplanen. Und so kräftig Steuern sparen. „Besonders schlau ist es, wenn Arbeitsgeber und Arbeitnehmer gemeinsam planen“, fährt Nielsen fort. „Es kann zum Beispiel Sinn machen, statt eine Gehaltserhöhung auszuzahlen, Coaching-Stunden für den Angestellten zu buchen. Denn die Gehaltserhöhung wird durch die Steuer wieder aufgefressen. Am Ende hat der Arbeitsgeber mehr bezahlt und der Arbeitnehmer netto kaum was raus. Setzen Sie das Geld für Coaching ein, drehen Sie den Spieß um: Der Arbeitgeber reduziert seinen Gewinn vor Steuern – und der Angestellte bekommt den kompletten Gegenwert des Geldes in Form eines Coachings.“
Diese Lösung ist nicht nur ideal für die steuerliche Entlastung – sie ist auch eine Lösung für die Qualität des Unternehmens: Das Unternehmen gewinnt, weil es einen hoch qualifizierten Mitarbeiter beschäftigt; der Mitarbeiter gewinnt, weil er sich weiterqualifiziert und mit Schwung und Engagement an die Arbeite geht. Eine echte Win-win-Lösung also.
* (Umfrage des BCO – Büro für Coaching und Organisationsberatung und des DBVC – Deutscher Bundesverband Coaching e. V.)
— Maria Dechent —