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Fluglärm: Beschwerden jetzt online möglich

Fluglärmbeschwerden, die den Hamburger Flughafen betreffen, können seit November 2016 vereinfacht auch über ein Internet-Formular abgegeben werden. Die bisherigen Beschwerde-Möglichkeiten bleiben bestehen.

Fluglärmbeschwerden, die den Hamburger Flughafen betreffen, können seit November 2016 vereinfacht auch über ein Internet-Formular abgegeben werden. Die bisherigen Beschwerde-Möglichkeiten bleiben bestehen.

Fluglärmbeschwerden, die den Hamburger Flughafen betreffen, können seit November 2016 vereinfacht auch über ein Internet-Formular abgegeben werden. Die bisherigen Beschwerde-Möglichkeiten bleiben bestehen.

Betroffene können ihre Fluglärmbeschwerden unter www.hamburg.de/fluglaerm schnell und einfach eintragen und abschicken. Das Formular sei für Beschwerdeführer eine zusätzliche komfortable Möglichkeit, ihre Beschwerden bei der Fluglärmschutzbeauftragten vorzutragen, teilte der Flughafen mit.

Die Beschwerdegründe sind zum Ankreuzen vorformuliert. Ein weiteres Pflichtfeld ist in Hamburg der Stadtteil und im Umland die Gemeinde (Schleswig-Holstein und Niedersachsen). Die Angabe des Wohnortes (in Hamburg zusätzlich des Stadtteils) diene der sachlichen Bearbeitung der Beschwerden und deren räumlicher Zuordnung innerhalb der Statistik. Die Einführung, Bearbeitung und Auswertung der Online-Beschwerden erfolge nach dem Fluglärmschutzbeauftragtengesetz (FLSBG) und sei mit dem Datenschutzbeauftragten der Stadt Hamburg abgestimmt.

Ab dem 10. November 2016 heißt der Flughafen in Fuhlsbüttel offiziell „Hamburg Airport Helmut Schmidt“ zur Ehrung des vor einem Jahr verstorbenen Bundeskanzlers a. D. Helmut Schmidt.

Seit Inkrafttreten des FLSB im Juli 2016 erfasse die Fluglärmschutzbeauftragte in separaten Statistiken die Anzahl der Beschwerden und die Anzahl der Beschwerdeführer erfasst. Um die Beschwerden qualifiziert bearbeiten und auswerten zu können, würden in dem Formular auch die persönlichen Daten abgefragt. Nur mit Hilfe des Nachnamens, des Wohnorts und der Straße könnten die einzelnen Beschwerdeführer gezählt werden, so der Flughafen. Würden keine vollständigen persönlichen Angaben gemacht, werde die Beschwerde trotzdem erfasst, gezählt und bearbeitet. In diesem Fall könne und werde aber kein Beschwerdeführer in die Statistik aufgenommen werden. Nach dem Absenden des Formulars sollen die Beschwerdeführer automatisch eine Eingangsbestätigung erhalten, wenn sie eine E-Mail-Adresse eingetragen haben.

 

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